Sitzung vom 20. Juni 2019

Erlass der Regierung zur Festlegung des Musters der Kompetenzbescheinigung für externe Prüfungsteilnehmer zu den Abschlussprüfungen der praktischen beruflichen Fähigkeiten am Ende der Lehre

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung des Musters der Kompetenzbescheinigung für externe Prüfungsteilnehmer zu den Abschlussprüfungen der praktischen beruflichen Fähigkeiten am Ende der Lehre.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Erlasses der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes sind nach Genehmigung des Instituts externe Prüfungsteilnehmer, die eine Bestätigung ihrer beruflichen Kompetenzen durch die Prüfungskommission beantragen, zu den Abschlussprüfungen der praktischen beruflichen Fähigkeiten am Ende der Lehre (Abschlussprüfungen C) zugelassen.

Im Rahmen eines ersten Pilotprojekts werden im Juni 2019 erstmal externe Teilnehmer an diesen Abschlussprüfungen C teilnehmen.

Wenn diese angeführten externen Prüfungsteilnehmer die in Artikel 26 §1 Nummer 5 des o .e. Erlasses der Regierung angeführte Bewertung bestehen, erhalten sie eine Kompetenzbescheinigung, die dem von der Regierung festgelegten Muster entspricht.

Wenn diese externen Prüfungsteilnehmer nicht die gesamte angeführte Bewertung bestehen, erhalten sie jedoch ein Zertifikat über den Nachweis der vorhandenen beruflichen Kompetenzen, das im Rahmen des ESF-Projektes „Zukunftswege gestalten“ vom Zentrum für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand ausgestellt wird.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
5. Juni 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Erlass der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes, Artikel 32 §4.