Sitzung vom 27. Juni 2019
Zweite Haushaltsanpassung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2019
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt die zweite Haushaltsanpassung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2019 gemäß folgender Aufstellung
Alle Angaben in 1.000 EUR
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2. Anpassung 2019
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DSL
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Einnahmen
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17.212
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Verpflichtungsermächtigungen
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18.280
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Ausgabeermächtigungen
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17.212
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Norm Hoher Finanzrat
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0
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Dotation der Gemeinschaft
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13.792
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Dotation für Investitionsausgaben
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300
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Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die Erläuterungen befinden sich im Anhang Anpassungsübersicht inklusive Begründungen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Norm des Hohen Finanzrates der DSL bleibt im Vergleich zur ersten Haushaltsanpassung unverändert. Für die Gemeinschaft ergibt sich eine finanzielle Auswirkung in Höhe der angefragten Dotationserhöhung um 20.000 EUR.
4. Gutachten:
Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.