Sitzung vom 27. Juni 2019

Zweite Haushaltsanpassung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die zweite Haushaltsanpassung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2019 gemäß folgender Aufstellung

Alle Angaben in 1.000 EUR

2. Anpassung 2019

DSL

 

Einnahmen

17.212

Verpflichtungsermächtigungen

18.280

Ausgabeermächtigungen

17.212

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

13.792

Dotation für Investitionsausgaben

300

 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Erläuterungen befinden sich im Anhang Anpassungsübersicht inklusive Begründungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Norm des Hohen Finanzrates der DSL bleibt im Vergleich zur ersten Haushaltsanpassung unverändert. Für die Gemeinschaft ergibt sich eine finanzielle Auswirkung in Höhe der angefragten Dotationserhöhung um 20.000 EUR.

4. Gutachten:

Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.