Sitzung vom 27. Juni 2019

Erlass der Regierung zur Festlegung der Lehrprogramme Lagerkraft (U40/2019), Lagerlogistiker/in (U41/2019), Metallbauer/in (E02/2019), Maschinenschlosser/in (G01/2019), Einzelhändler/in (W00/2019), Allgemeinkenntnisse (2019), Tourismuskaufmann/-frau (X10/2019) und zur Aufhebung des Lehrprogramms Hörakustiker/in (Q08/2018)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Lehrprogramme Lagerkraft (U40/2019), Lagerlogistiker/in (U41/2019), Metallbauer/in (E02/2019), Maschinenschlosser/in (G01/2019), Einzelhändler/in (W00/2019), Allgemeinkenntnisse (2019), Tourismuskaufmann/-frau (X10/2019) und zur Aufhebung des Lehrprogramms Hörakustiker/in (Q08/2018).

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit den Schreiben vom 2. April 2019 und vom 2. Mai 2019 beantragte das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) die Anerkennung der Lehrprogramme Lagerkraft (U40/2019), Lagerlogistiker/in (U41/2019), Metallbauer/in (E02/2019), Maschinenschlosser/in (G01/2019), Einzelhändler/in (W00/2019), Allgemeinkenntnisse (2019), Tourismuskaufmann/-frau (X10/2019).

Die Lehrprogramme Lagerkraft und Lagerlogistiker/in stammen aus dem Jahr 2006 und wurden komplett überarbeitet, um den aktuellen Anforderungen im Beruf zu entsprechen. Trotz fast vollständiger Übereinstimmung werden beide Lehrprogramme aufrechterhalten, um den spezifischen Tätigkeiten in den Betrieben Rechnung zu tragen.

Das aus dem Jahr 2014 stammende Lehrprogramm Metallbauer/in (E02) wurde den heutigen Gegebenheiten angepasst. Beim erfolgreichen Abschluss von zusätzlichen 72 Stunden im Fahrzeugbau erhalten die Lehrlinge den Zusatzvermerk „Hersteller von Fahrgestellen für Lastwagen und Anhänger“ auf ihrem Gesellenzeugnis.

Das überabeitete Lehrprogramm Maschinenschlosser/in (G01/2019) enthält die Berufe des Zerspanungstechnikers und des Industriemechanikers und dient demzufolge der Vermittlung eines breiteren Blickes für die gesamten Produktionsabläufe im Betrieb. Der Unterschied in denen zu Beginn der Lehre zu wählbaren Fachrichtungen „Zerspanungstechniker“ oder „Industriemechaniker“ erfolgt vor allem in der Arbeit im Betrieb und in der Arbeitsprobe in der C-Prüfung.

Das Lehrprogramm der Einzelhändler/in (W00/2019) wurde den modernen Anforderungen an den Beruf rund um das Internet, Social Media und den online Handel angepasst.

Das Lehrprogramm Allgemeinkenntnisse (2019) wurde im Sinne der Durchlässigkeit der Systeme angepasst.

Um der Anfrage unserer hiesigen Reiseagenturen nachzukommen, die mit deutschen Anbietern arbeiten, wird ein neues Lehrprogramm Tourismuskaufmann/-frau (X10/2019) festgelegt.

Das Lehrprogramm Hörakustiker/in (Q08/2018) wird aufgehoben, da in Belgien gemäß Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 4. Juli 2004 « relatif au titre professionnel et aux conditions de qualification requise pour l’exercice de la profession d’audiologue et d’audicien et portant fixation de la liste des prestations techniques techniques et de la liste des actes dont l’audiologue et l’audicien peut être chargé par un médecin» ein Hochschulstudium absolviert werden muss, um als Akustiker tätig zu sein.

Der Erlass der Regierung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht vom 23. Mai 2019 und das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.