Sitzung vom 4. Juli 2019

Korrigierte Jahresabschlüsse 2018 der Dienste der Hauptverwaltung, sowie des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung Medienzentrum

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 38 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den korrigierten Jahresabschluss 2018 der Dienste der Hauptverwaltung.

Die Regierung nimmt gemäß Artikel 84 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die korrigierten Jahresabschlüsse 2018 des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung Medienzentrum zur Kenntnis.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die korrigierten Jahresabschlüsse zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Der Jahresabschluss umfasst die in Artikel 38 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschriebenen Dokumente.

Im Rahmen der Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes wurde der Verwaltung eine Arbeitsnote mit Bemerkungen und Beanstandungen übermittelt. Infolge dessen wurden verschiedene Korrekturen in den Abschlussunterlagen vorgenommen:

2.1 Für die Dienste der Hauptverwaltung

  • Die PPP Honorare 2010 wurden auf ein besseres Sachkonto verschoben;

  • Die Auslagerung der Serverinfrastruktur des Ministeriums wurde aus den Anlagen herausgenommen und als Materialmiete verbucht;

  • Die Rückstellung für das Urlaubsgeld wurde auf Basis der für 2018 geschuldeten Beträge angepasst;

  • Die Rückstellung für Prozessrisiken wurden auf null gesetzt.

Die durchgeführten Korrekturbuchungen haben keinen Einfluss auf den bereits von der Regierung genehmigten zu finanzierenden Nettosaldo 2018 (Norm des Hohen Finanzrates) in Höhe von 931.475,83 €.

2.1 Medienzentrum

  • Es wurde eine zusätzliche Abgrenzung von Kosten, die sich auf 2019 beziehen in der Finanzbuchhaltung vorgenommen.

Die durchgeführten Korrekturbuchungen haben keinen Einfluss auf den bereits von der Regierung genehmigten zu finanzierenden Nettosaldo 2018 (Norm des Hohen Finanzrates) in Höhe von 8.171,00 €.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft