Sitzung vom 12. Juli 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt sieht in Artikel 20 die Schaffung eines Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt vor, dem folgende stimmberechtigte Mitglieder angehören:

  • die kommunalen Integrationsbeauftragten;
  • ein Vertreter des Referenzzentrums;
  • ein Vertreter der Träger der im Rahmen des vorliegenden Dekrets geförderten Kurse;
  • zwei Vertreter der Zivilgesellschaft, wovon mindestens ein Migrant ist;
  • ein Vertreter der ÖSHZ;
  • ein Vertreter pro kollektive Aufnahmestruktur im deutschen Sprachgebiet.

Dem Beirat gehören zusätzlich folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

  • ein Vertreter des für Soziales zuständigen Ministers;
  • ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • ein Vertreter des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

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Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.

Durch den Erlass der Regierung vom 15. Februar 2018, abgeändert durch den Erlass vom 26. Februar 2019, wurden die Mitglieder für eine Mandatsdauer von 5 Jahren bestellt. Aufgrund verschiedener personeller Veränderungen müssen verschiedene Mitglieder ersetzt werden.

Die Veränderungen betreffen:

  • den Ersatzvertreter der kommunalen Integrationsbeauftragten der Stadt Eupen: Frau Lisa Radermeker wird ersetzt durch Frau Anne-Marie Jouck;
  • den Ersatzvertreter der kommunalen Integrationsbeauftragten des ÖSHZ St. Vith: Herr Christophe Berg wird ersetzt durch Frau Katharina Schröder;
  • den Ersatzvertreter der kollektiven Aufnahmestrukturen im deutschen Sprachgebiet: Herr Didier Vandenberghe wird ersetzt durch Frau Laima Zilaityte
  • die Vertreter des für Soziales zuständigen Ministers: Herr Stefan Braun als effektives Mitglied und Frau Laura Piraprez als Ersatzmitglied;

In Anwendung des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, gehören höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten effektiven Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht an. Auch wenn für einige Organisationen nur Frauen vorgeschlagen wurden, da die Vertretung durch einen Mann nicht gewährleistet werden konnte, wird diese Bedingung mit vorliegender Bestellung erfüllt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Beirats haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und Fahrtent-schädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesen-heitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Zudem stehen dem Beirat Mittel für verschiedene Aktionen bereit.

Im Jahr 2019 entstehen dadurch schätzungsweise Kosten in Höhe von 2.500 EUR unabhängig davon, wer die Vertretungen übernimmt. Es handelt sich also nicht um zusätzliche Kosten, die durch diese Erlassabänderung generiert werden.

Die entsprechenden Mittel sind im HH 2019 OB 50, Pr. 15, Zw. 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 2 Juli 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;
  • Artikel 22 §3 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt;
  • Erlass der Regierung vom 15. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt, abgeändert durch den Erlass vom 26. Februar 2019