Sitzung vom 23. Januar 2020

Zuschuss an die Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim – Jahreszuschuss 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Vivias – Interkommunale Eifel - Psychiatrisches Pflegewohnheim für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der Vivias Interkommunale Eifel - Psychiatrisches Pflegewohnheim einen Zuschuss in Höhe von 1.185.966,20 EUR für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die 6. Staatsreform wurde die Deutschsprachige Gemeinschaft ab dem 01.01.2019 zuständig für den Bereich Psychiatrie. Vor diesem Hintergrund wurde vorliegende Vereinbarung zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte und Aufgaben getroffen. Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft und endet am 31.12.2020.

Das Psychiatrische Pflegewohnheim (PPH) ist mit der allgemeinen multidisziplinären psychosozialen Betreuung und Pflege von Erwachsenen mit stabilisierten chronisch psychiatrischen Erkrankungen beauftragt.

Das PPH bietet für Erwachsene eine Pflege und Wohnbetreuung an, bestehend aus psychologischen, sozialen, tagesstrukturierenden und medizinischen Angeboten.

Ziel der Betreuung ist es, entsprechend der Möglichkeiten und Fähigkeiten eines jeden Bewohners, größtmögliche Autonomie zu fördern und die weitere Stabilisierung des Krankheitsbildes zu begünstigen.

Die Bedürfnisse und die Anfragen des Bewohners werden in der Betreuung und Pflege berücksichtigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                      2020

Finanzstelle:                         50.16

Finanzposition:                    45.53

Zuschuss:                           1.185.966,20 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 4. Juni 2007 über die psychiatrischen Pflegewohnheime

  • Königlicher Erlass vom 10. Dezember 1990 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Aufnahmekosten für Personen, die in einem psychiatrischen Pflegewohnheim aufgenommen sind

  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 bezüglich der spezifischen Anerkennungsnormen für psychiatrische Pflegewohnheime

  • Vertrag 2020 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias – Interkommunale Eifel