Sitzung vom 6. Februar 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 12. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 12. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die CSC teilt in ihrem Schreiben mit, dass ihre bisherige Vertreterin, Frau Vera Hilt, aus dem WSR ausscheidet. Die von der CSC eingereichte doppelte Vorschlagsliste bevorzugt Frau Viviane Leffin. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien darf höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht angehören. Diese Bedingung wäre mit dem Vorschlag der CSC weiterhin erfüllt. Aus diesem Grund wird der oben genannte Kandidatin der Vorschlagsliste entsprechend durch die Regierung ernannt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien.