Sitzung vom 6. Februar 2020

Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in dem in Artikel 55 des Zusammenarbeitsabkommens vom 14. November 2019 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche erwähnten gemischten Berufungsausschuss

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Herrn Thomas Brüll als Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in dem in Artikel 55 des Zusammenarbeitsabkommens vom 14. November 2019 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche erwähnten gemischten Berufungsausschuss.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Kapitel 4 des Zusammenarbeitsabkommens vom 14. November 2019 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche sieht auch nach der Übertragung der Raumordnungszuständigkeit gemäß Artikel 139 der Verfassung den Fortbestand der Global- und integrierten Genehmigung im deutschen Sprachgebiet vor. Es wird ein gemeinsames Verfahren festgelegt, an dessen Ende eine gemeinsame Entscheidung der Behörden der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft steht.

Gegen diese Entscheidung soll nach wie vor auch Berufung eingelegt werden können. Hierfür wurde der sogenannte gemischte Berufungsausschuss geschaffen. Dieser setzt sich aus den Ministern der Wallonischen Regierung zusammen, die Umwelt und Mobilität in ihren Zuständigkeiten haben, sowie dem Minister der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Raumordnung und Städtebau in seiner Zuständigkeit hat, oder deren Vertreter. Wenn der gemischte Berufungsausschuss mit einer integrierten Genehmigung befasst wird, tagt der Minister der Wallonischen Regierung, der die Wirtschaft und die K.M.U. in seiner Zuständigkeit hat, oder sein Vertreter ebenso im Ausschuss.

Es wird vorgeschlagen, Herrn Thomas Brüll als Vertreter des Ministers der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Raumordnung und Städtebau in seiner Zuständigkeit hat, zu bestellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen vom 14. November 2019 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche, Artikel 56