Sitzung vom 6. Februar 2020

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2020 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

einen Zuschuss in Höhe von 253.802, - EUR für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekrets der Jugendhilfe wurde die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für die Jahre 2016-2019 abgeschlossen.

In ihrer Sitzung vom 29. August 2019 hat die Regierung beschlossen, alle bestehenden Geschäftsführungsverträge um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 zu verlängern. Die Dotationen, bzw. Zuschüsse werden um 1,25 Prozent im Vergleich zu 2019 erhöht.

Aus diesem Grund wurde der Geschäftsführungsvertrag zuletzt am 19. Dezember 2019 abgeändert.

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gehören:

  • die stationäre Aufnahme junger Erwachsener und Jugendlicher in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft;

  • die Organisation eines Treffpunkts für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende;

  • die ambulante Betreuung junger Erwachsener und Jugendlicher, die den Anforderungen eigenständigen Lebens noch nicht gewachsen sind aber keine Wohngruppenbetreuung wünschen oder benötigen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                    2020

Finanzstelle:                       50.14

Finanzposition:                  33.01

Zuschuss:                          253.802,- EUR

 

Der Zuschuss für das Jahr 2020 beträgt 253.802, - EUR. Der Zuschuss wird zu 100 % als zwölftel im Jahr 2020 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 21.150, - EUR für die Monate Januar bis November 2020 und auf 21.152, - EUR für den Monat Dezember 2020.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;
  • Geschäftsführungsvertrag vom 12. Februar 2016 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.), zuletzt abgeändert durch den dritten Nachtrag vom 19. Dezember 2019.