Sitzung vom 6. Februar 2020

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und für das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ für das Jahr 2020 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ einen Zuschuss in Höhe von 366.029,68 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Grundlagendekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege wurde am 13. Dezember 2018 verabschiedet. Das Dekret beschreibt die Angebote, regelt die Genehmigungen und Anerkennungen sowie die Finanzierung der einzelnen Angebote und Träger.

Aktuell erfüllen die Wohn- und Pflegezentren noch nicht die anvisierten Vorgaben zum Betreuungsschlüssel von 82 % erhöhter und 13 % geringer Unterstützungskategorie. Hierzu wird deshalb eine Übergangsphase von 10 Jahren im Dekret definiert. Für die Kurzaufenthalte, mit der Zielvorgabe 5 % der Gesamtkapazität des Wohn- und Pflegezentrums, wurden 4 Jahre Übergangszeit vorgesehen.

Für das Jahr 2020 ist ein weiterer 1-Jahres-Vertrag vorgesehen. Mit den Jahresverträgen sollen Erfahrungen gesammelt werden bevor Geschäftsführungsverträge mit den Einrichtungen abgeschlossen werden. 2020 ist ein weiteres Übergangsjahr, in dem die Weichen gestellt werden, die obengenannten Prozentsätze zu erreichen und gleichzeitig die Finanzierung aller Wohn- und Pflegezentren zu harmonisieren. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sollen am Ende der Übergangsperiode eine gleiche Finanzierung für eine gleiche Leistung erhalten. Die Finanzierungsregeln des LIKIV‘s, die bis zum 31.12.2018 angewendet wurden, haben dazu geführt, dass die einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedliche Tagespauschalen erhalten haben.

Der Personalkader wird bis zur Verabschiedung eines Ausführungserlasses weiterhin auf Grundlage der LIKIV Normen definiert. Diese befinden sich in folgenden Rechtstexten:

  • Arrêté royal du 21 septembre 2004 fixant les normes pour l’agrément spécial comme maison de repos et de soins, comme centre de jour ou comme centre pour lésions cérébrales acquises

  • Arrêté ministériel du 6 novembre 2003 fixant le montant et les conditions d’octroi de l’intervention visée à l’article 37, §12 de la loi relative à l’assurance obligatoire soins de santé et indemnités, coordonnées le 14 juillet 1994 dans les maisons de repos et de soins et dans les maisons de repos pour personnes âgées.

Für das Jahr 2020 ändern sich die Personalnormen im haus Katharina nicht. Im vertrag wurde die Aufteilung nach Qualifikation von 2019 übernommen.

Zuschuss 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum „Haus Katharina“ inklusive Kurzaufenthalte:

Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ bietet laut Dekret folgende Dienstleistungen an:

  • Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren;

  • Kurzaufenthalte.

Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ zählt insgesamt 28 Plätze, Das Haus Katharina hat keine Plätze für die erhöhte Unterstützungskategorie, da sie im LIKIV System nur Altenwohnheim waren und keine Anerkennung für Pflegewohnheimplätze hatte.

Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ erhält für das Jahr 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum inklusive des Angebotes der Kurzaufenthalte einen Zuschuss von 366.029,68 EUR.

Der maximale Zuschussbetrag für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Haus Katharina“ und der Kurzaufenthalte setzt sich wie folgt zusammen:

 

Mobilitätshilfen

2.321,20 €

Personalbezogener Zuschuss

3.198,48 €

Bewohnerbezogener Zuschuss

360.510,00 €

Total

366.029,68 €

 

Die Pauschale für Mobilitätshilfen pro Platz ist im Jahr 2020 auf 82,90 EUR festgelegt.

Die Tagespauschale für die Finanzierung der Plätze für Bewohner mit zugewiesener geringer Unterstützungskategorie ist auf 35 EUR festgelegt.

Die Tagespauschale für die Finanzierung der Kurzaufenthalte ist auf 40 EUR festgelegt.

Der Zuschuss deckt sowohl den bewohnerbezogenen Zuschuss als auch den personalbezogenen Zuschuss für das Jahr 2020 ab.

Die Auszahlung des maximalen Pauschalzuschusses erfolgt gemäß folgenden Modalitäten:

Der maximale Pauschalzuschuss von 366.029,68 EUR wird nach Unterzeichnung vorliegenden Vertrages durch die Regierung in monatlichen Vorschüssen an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ ausgezahlt.

Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 30.500 EUR für die Monate Januar bis November und auf 30.529,68 EUR für den Monat Dezember 2020.

Aufteilung der Unterstützungskapazität:

Für das Jahr 2020 ist folgende Aufteilung der Unterstützungskategorie vorgesehen:

0 Plätze für erhöhte Unterstützungskategorie (keine Veränderung im Vergleich zu 2019;)

27 Plätze für geringe Unterstützungskategorie (-1 im Vergleich zu 2019, 96,43 % der Gesamtkapazität);

1 Platz für Kurzaufenthalte. (+ 1 im Vergleich zu 2019, 3,57 % der Gesamtkapazität).

Anzahl Anwesenheitstage:

Für das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ werden folgende Anwesenheitstage pro Unterstützungskapazität festgelegt:

0 Anwesenheitstage für erhöhte Unterstützungskategorie (0 Plätze * 366Tage);

9.882 Anwesenheitstage für geringe Unterstützungskategorie; (27 Plätze * 366 Tage);

366 Anwesenheitstage für Kurzaufenthalte (1 Platz * 366 Tage).

Personalnorm:

Der in Vollzeitäquivalenz ausgedrückte Personalkader des Bestätigungsschreiben des Haus Katharina an das Likiv für das 2. Quartal 2018 wird auch im Jahr 2020 übernommen:

 

Qualifikation

Anwesend im 2. Quartal 2018

Krankenpfleger A2

4.46

Pflegehelfer

1.65

Andere A2 (Logistik und administrativ)

0.53

Andere Baremen <A2

4.39

Paramediziner

0.23

 

.Sollten im Laufe des Jahres 2020 Personalmitglieder einer der vorgenannten drei Qualifikationen ausfallen, sollen diese bevorzugt durch die gleiche Qualifikation ersetzt werden.

Sollte ein nachgewiesener Arbeitskräftemangel für die festgelegte Norm 2020 und Qualifikation (über die Abweichung hinaus) bestehen, kann der Minister auf Grundlage eines Gutachtens des Begleitausschusses weitere Abweichungen genehmigen im Rahmen der vom LIKIV vorgesehenen Verschiebungen der Qualifikationen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der insgesamte Zuschuss für das WPZS Haus Katharina steigt in 2020 steigt aufgrund folgender Elemente:

  • die Einführung der dekretal vorgesehenen drei Tagespauschalen;

  • das Ziel der Angleichung der Pauschalen aller Einrichtungen bis 2028.

Das WPZS Haus Katharina erhält einen Betrag in Höhe von 366.029,68 €. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Programm 17, Zuweisung 32.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem WPZS Haus Katharina PGmbh für das Jahr 2020