Sitzung vom 6. Februar 2020

Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Erstellung einer Kostenanalyse hinsichtlich eines flächendeckenden Ausbaus eines Glasfasernetzes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie diesbezüglicher Business Cases an das WIK Consult

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, den Dienstleistungsauftrag über die Erstellung einer Kostenanalyse hinsichtlich eines flächendeckenden Ausbaus eines Glasfasernetzes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie diesbezüglicher Business Cases an das WIK Consult zu vergeben.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Im Rahmen des REK III Projektes „Zukunft Digitalisierung“ stellt der in Ostbelgien flächendeckende Glasfaserausbau eine der Prioritäten für die Deutschsprachige Gemeinschaft in den kommenden Jahren dar. Hierbei gilt es deutlich festzuhalten, dass aktuell 60% des Territoriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft als sogenannte weiße Zonen“ gelten. Dies bedeutet, dass die fixe Breitbandabdeckung unter 30 Megabit pro Sekunde (Mbps) liegt.

Trotz der Tatsache, dass bereits deutliche Fortschritte bezüglich des Netzausbaus sowie der Netzqualität zu verzeichnen sind, scheint die digitale Infrastruktur für die kommenden Jahre nicht abgesichert zu sein. Denn die aktuell seitens der Telekomoperatoren in ländlichen Gebieten betriebene Strategie des VDSL-Vecotring, sprich einer simplen Aufbesserung der bestehenden Kupferleitungen, wird nicht ausreichen, um mit den Herausforderungen der Zukunft Schritt halten zu können. Aus diesem Grund ist es für die Deutschsprachige Gemeinschaft notwendig, im Sinne der Absicherung des Lebens- als auch des Wirtschaftsstandortes Ostbelgien aktiv in diese Materie einzugreifen. Um die langfristige finanzielle Planung gestalten zu können, ist die Zielsetzung in einem ersten Schritt, eine Kostenanalyse eines flächendeckenden Glasfaserausbaus in Ostbelgien erstellen zu lassen. Daraus resultierend, soll ein Investitionsplan, bzw. verschiedene Business Cases erstellt werden, welche dann gemeinsam mit Privatinvestoren, öffentlichen Finanzierungseinrichtungen sowie europäischen Mitteln realisiert werden sollen.

Die Umsetzung dieser Aufgaben wurde im Rahmen eines vereinfachten Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung am 16. Dezember 2019 auf der Plattform E-Procurement des Föderalen Dienstes als Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags veröffentlicht. Die Abgabefrist der Angebote endete am 15. Januar 2020 um 12:30 Uhr.

Folgender einziger Anbieter hat fristgerecht ein Angebot eingereicht:

WIK Consult GmbH, Rhöndorfer Str. 68, D-53604 Bad Honnef, Dr. Christian Wernick

Das Angebot des WIK Consult entspricht allen Anforderungen und kann insbesondere bei den Zuschlagskriterien „methodischer Ansatz, Ausführlichkeit des Angebots, Erfahrung mit ähnlichen Projekten“, sowie „Zeitmanagement“ punkten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Preis für die Durchführung der Dienstleistung beträgt 67.840 Euro ohne und 82.086,40 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche zu 100% nach Fertigstellung und Abnahme der Studie.

Die Kosten des Dienstleistungsauftrags gehen zu Lasten des Haushaltspostens 20.12.12.11.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 30. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge