Sitzung vom 6. Februar 2020

Vierte Haushaltsanpassung der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die vierte Haushaltsanpassung der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2019 gemäß folgender Aufstellung:

Alle Angaben in 1.000 EUR

4. Anpassung

 

2019

DSL

 

Einnahmen

17.260

Verpflichtungsermächtigungen

18.254

Ausgabeermächtigungen

17.260

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

13.840

Dotation für Investitionsausgaben

300

 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Siehe Anhang zu den Anpassungsübersichten inklusive Begründungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Dotationserhöhung von 68 EURk im Rahmen der 3HHAP im Einnahmenhaushalt der DSL ist bislang nicht im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen.

Die Haushaltsanpassung berücksichtigt ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis gemäß Norm des Hohen Finanzrates.

4. Gutachten:

Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.