Sitzung vom 19. Februar 2020

Stellungnahme der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu den Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarierrates der Großregion vom 6. Dezember 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Stellungnahmen zu den Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarierrats der Großregion vom 6. Dezember 2019.

Der Ministerpräsident wird mit der Weiterleitung der Stellungnahmen an den Gipfelvorsitz und an den Präsidenten des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) wurde am 16. Februar 1986 von den Präsidenten der Parlamente der Großregion gegründet. Vertreten sind Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, die Wallonische Region, die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Französische Gemeinschaft.

Die Mitglieder des IPR kommen jährlich in der Regel zweimal zu Plenarsitzungen zusammen, um über Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beraten und um Empfehlungen anzunehmen, die von den Arbeitsausschüssen vorgelegt und anschließend an die Exekutiven weitergeleitet werden.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat beschlossen, systematisch zu den Empfehlungen des IPR Stellung zu beziehen.

In seiner Plenarsitzung vom 6. Dezember 2019 hat der IPR Empfehlungen zu den folgenden drei Themen abgegeben:

  1. Empfehlung zu Perspektiven für eine gemeinsame Gedenkarbeit in der Großregion

  2. Empfehlung zum beschleunigten Ausbau der Wasserstraße Mosel und Abschaffung der Schifffahrtsabgaben auf diesem Gewässer

  3. Empfehlung zur Stärkung des Gemeinsamen Zentrums für Polizei- und Zollzusammenarbeit in Luxemburg

Gemäß dem in der Erklärung zum 7. Gipfel entschiedenen Verfahren, wird die Stellungnahme dem Gipfelvorsitzenden weitergeleitet, der die Stellungnahmen aller Partner sammelt, gegebenenfalls für die Übersetzung sorgt und die Informationen an den IPR-Präsidenten weiterleitet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

- Konvention vom 17. Februar 1986 über die Gründung eines Interregionalen Parlamentarier-Rates