Sitzung vom 19. Februar 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. März 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Krankenhausbeirates

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. März 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Krankenhausbeirates.

Der Vize-Ministerpräsident, zuständig für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vor dem Hintergrund, dass Herr Dr. Bob Marth das Mandat des effektiven Mitglieds des Krankenhausbeirates niederlegt, schlägt der Ärzterat der Klinik St. Josef St. Vith in Anwendung von Artikel 3, §1, Punkt 1 des Dekretes zur Schaffung eines Krankenhausbeirats und eines Beirats für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe vom 20. Oktober 1997, Herrn Dr. Mircea Galu  für das Mandat des effektiven Mitglieds vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Beirates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungn in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Programm 16 Zuweisung 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 3 des Dekrets vom 20. Oktober 1997 zur Schaffung eines Krankenhausbeirates und des Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe.