Sitzung vom 27. Februar 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Förderausschuss muss in Fällen, in denen kein Einvernehmen über die Beantragung von sonderpädagogischem Förderbedarf oder über die Entscheidung bezüglich des Förderorts in der Förderkonferenz vorliegt, einberufen werden und nach entsprechenden Konsultationen eine Entscheidung treffen. Zudem ist er zuständig für die Erteilung der in Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Förderschulwesen und das integrierte Schulwesen vorgesehenen Abweichungsgenehmigung zur Verlängerung der Schulzeit.

Aufgrund der Tatsache, dass der Förderausschuss in den Bereich der Unterrichtsorganisation fällt, wird die bisherige Präsidentin, Frau Aline Weynand, Beraterin im Fachbereich Unterrichtspersonal, durch die bisherige stellvertretende Präsidentin, Frau Catherine Reinertz, Leiterin des Fachbereichs Ausbildung und Unterrichtsorganisation, ersetzt.

Als stellvertretende Präsidentin wird Frau Karolin Wirtz, Referentin im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation, bezeichnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen