Sitzung vom 12. März 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des für die Beamten des Ministeriums zuständigen Widerspruchsausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des für die Beamten des Ministeriums zuständigen Widerspruchsausschusses.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf Grund bereits erfolgter und noch anstehender Personalbewegungen sowie der Übernahme einer neuen Funktion durch ein Mitglied des Widerspruchsausschusses ist eine Neubesetzung des für Beamte des Ministeriums zuständigen Widerspruchs­ausschusses entsprechend den Bestimmungen des Personalstatuts des Ministeriums erforderlich geworden.

Den Vorsitz des Widerspruchsausschusses führt weiterhin Herr Nobert Heukemes, Generalsekretär, oder sein als Ersatz bezeichneter Vertreter, Herr Leonhard Neycken, stellvertretender Generalsekretär. Bei Disziplinarverfahren übernimmt Frau Elivre Fatzinger, Friedensrichterin, den Vorsitz.

Bei den übrigen Mitgliedern handelt es sich zur Hälfte um statutarisches Personal des Ministeriums und zur Hälfte um Vertreter der repräsentativen Gewerkschafts­organisationen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 27. Februar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Erlass der Regierung vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten
  • Erlass der Regierung vom 19. Januar 2011 zur Bezeichnung der Mitglieder des für die Beamten des Ministeriums zuständigen Widerspruchsausschusses