Sitzung vom 12. März 2020

Stellungnahme zum Vorentwurf der Projektidee „Jedem eine Perspektive bieten“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Stellungnahme zum Vorentwurf der Projektidee „Jedem eine Perspektive bieten“.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Mitglieder der Regierung und des Ministeriums haben am 23. Januar 2020 vom Vorsitzenden der KAP, Edmund Stoffels, einen Vorentwurf der Projektidee „Jedem eine Perspektive bieten“ erhalten (siehe Dokument Anhang).

In diesem Vorentwurf schlägt Herr Stoffels zum einen ein Vierstufenmodell vor, das zum (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt verhelfen soll. Dieses Vierstufenmodell beinhaltet folgende Etappen: 1. Aufbau von sozialen, kulturellen, schulischen und kommunikativen Grundfertigkeiten; 2. Erwerb fachlicher Kompetenzen; 3. Vermittlung in Sozialbetriebe; 4. Vermittlung in einen Betrieb oder in eine öffentliche Einrichtung.

Zum anderen sieht Herr Stoffels das Konsortium (bestehend aus der KAP, der VHS und der Frauenliga) als Akteur, der innerhalb dieses Vierstufenmodells den Spracherwerb einbringen kann.

Die Mitglieder der Kabinette sowie der betroffenen Fachbereiche des Ministeriums haben sich am 17. Februar 2020 getroffen, um eine gemeinsame Stellungnahme zu dieser Projektidee zu formulieren. Bei dieser Versammlung haben die Teilnehmenden beschlossen, Herrn Stoffels im Rahmen dieser Stellungnahme folgende Vorgehensweise nahezulegen:

  1. Zum einen wird ihm empfohlen, zum 1. Oktober 2020 eine einjährige Verlängerung seines bereits bestehenden ESF-Projektes „Jedem eine Chance geben“ für das Jahr 2021 zu beantragen. In diesem Antrag kann er bei Bedarf auch Anpassungen seines Angebotes vorlegen (z. B. eine Ausdehnung der B1 und B2 Kurse).
  2. Zum anderen wird ihm vorgeschlagen, an Konsultationen (wie beispielsweise dem Forum des REK-Projektes „Integration und Diversität“) teilzunehmen, die es Akteuren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ermöglichen, strukturelle Änderungen mitzugestalten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss beinhaltet keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Gutachten sind nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlagen sind nicht erforderlich.