Sitzung vom 12. März 2020

Vereinbarung zwischen der Regierung der Wallonischen Region und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich Wohnungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt der Vereinbarung zwischen der Regierung der Wallonischen Region und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich Wohnungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu.

Der Beschluss EXIX/23.01.2020/AA/088 vom 23.01.2020 wird zurückgezogen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Service Public de Wallonie oder SPW und dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich Wohnungswesen ab dem 1. Januar 2020. Da die Generalsekretärin des SPW nicht über die entsprechende Delegation verfügt, wird die Vereinbarung auf Ebene der Regierungen abgeschlossen. 

Der SPW übernimmt in Anwendung der Vereinbarung folgende Aufgaben:

  • Mietgenehmigungen:
    Information auf deutscher Sprache durch die Mitarbeiter imEspace Wallonie in Eupen.
  • Anfrage zur Untersuchung der Gesundheitsverträglichkeit der Wohnungen: Information auf deutscher Sprache durch die Mitarbeiter im  Espace Wallonie in Eupen, Bearbeitung der Anfragen, Durchführung der Untersuchung und Vorschlag einer Entscheidung durch den SPW an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Wir bereiten anschließend den Beschluss an den Antragsteller in deutscher Sprache vor.
  • Umzugs- und Mietbeihilfen (ADEL):
    Information auf deutscher Sprache durch die Mitarbeiter im Espace Wallonie in Eupen, Bearbeitung der Anfragen und Vorschlag einer Entscheidung durch den SPW an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Wir bereiten anschließend den Beschluss an den Antragsteller in deutscher Sprache vor und gewährleisten die Auszahlung der Beihilfe.
    Für alle Zahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2020 tätigen und die den Zeitraum davor betreffen, erhalten wir eine Rückzahlung vom SPW.
  • Einkommensausfallversicherung:
    Information auf deutscher Sprache durch die Mitarbeiter im Espace Wallonie in Eupen, Bearbeitung der Anfragen und Vorschlag einer Entscheidung durch den SPW an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Wir bereiten anschließend den Beschluss an den Antragsteller in deutscher Sprache vor und gewährleisten die Zahlung der Prämie an die Versicherungsgesellschaft
  • Wohnungsprämien:
    Information auf deutscher Sprache durch die Mitarbeiter im Espace Wallonie in Eupen, Bearbeitung der Anfragen und Vorschlag einer Entscheidung durch die den SPW an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Wir bereiten anschließend den Beschluss an den Antragsteller in deutscher Sprache vor und gewährleisten die Auszahlung.
  • Erwerbsprämien:
    Information auf deutscher Sprache durch die Mitarbeiter im Espace Wallonie in Eupen, Bearbeitung der Anfragen und Vorschlag einer Entscheidung durch den SPW an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Wir bereiten anschließend den Beschluss an den Antragsteller in deutscher Sprache vor und gewährleisten die Auszahlung.
  • Ausfallbürgschaft:
    Bearbeitung der Anfragen und Vorschlag einer Entscheidung durch den SPW an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Wir bereiten anschließend den Beschluss an den Antragsteller in deutscher Sprache vor und gewährleisten die Zahlung der Prämie an die Versicherungsgesellschaft.

Die Wallonische Region bleibt für die Abwicklung aller Hilfen, die vor dem 1. Januar 2020 beantragt wurden, zuständig.

Der SPW verpflichtet sich, der Deutschsprachigen Gemeinschaft jährlich Bericht über die Anzahl der bearbeiteten Dossiers, Anpassungen der Gesetzgebung und Beschwerden der Einwohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erstatten.

Das Abkommen gilt ab dem 1. Januar 2020 für eine Dauer von zwei Jahren. Beide Parteien können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten die Vereinbarung aufkündigen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung der oben beschriebenen Aufgaben erhält der SPW folgende Vergütung:

  • Beratung durch die Mitarbeiter im Espace Wallonie in Eupen (2 Mitarbeiter – 1,75 VZÄ) = 43.811,00 €
  • Die Einzeldossiers werden mit einem pauschalen Stundentarif von 30,00 EUR (Personal und Funktionskosten inbegriffen) zusätzlich Fahrtkosten berechnet. Die zu berücksichtigende Stundenzahl pro Aufgabe ist in der Vereinbarung festgehalten. Folgende Schätzung der Aktenanzahl beruht auf Zahlen, die der SPW uns mitgeteilt hat:
    1.  Gesundheitsverträglichkeit der Wohnungen (32 Akten): 2.880,00 EUR
    2.  Umzugs- und Mietbeihilfen (20 neue Akten, 140 bestehende): 1.800,00 EUR für die neuen Akten, 4.200,00 EUR für die bestehenden
    3. Einkommensausfallversicherung (40 Akten): 1.560,00 EUR
    4. Wohnungsprämien (20 Akten): 2.400,00 EUR
    5. Erwerbsprämie (1 Akte): 100,00 EUR
    6. Ausfallversicherung (40 Akten): 7.200 EUR
    7. Bearbeitung von Einsprüchen (20 Akten): 1.500,00 EUR
    8. Bearbeitung der Eintreibungen (20 Akten): 1.200,00 EUR

Dies ergibt ein Total von 22.840,00 EUR für die Bearbeitung der Einzelakten und einschließlich der Pauschale für die Erste Linie im Espace Wallonie eine  Gesamtsumme von 66.651,00 EUR.

Der Betrag der administrativen Kosten geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Pr.21, ZW. 12.11

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 14. Februar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 7 des Dekretes vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.