Sitzung vom 12. März 2020

Coronavirus-Epidemie – Maßnahmen für die Mitarbeiter des Ministeriums und der Regierungskabinette

Beschlussfassung

  1. In Anwendung der Empfehlungen des Nationalen Sicherheitsrates vom 10. März 2020 beschließt die Regierung folgende Maßnahmen für die Mitarbeiter des Ministeriums und der Regierungskabinette:
     
    1. Home-Office

Alle Mitarbeiter, die die technischen und räumlichen Möglichkeiten dazu haben, sollen ab dem 16. März 2020 Ihre Arbeit möglichst von zu Hause aus verrichten. Der Fachbereichsleiter bzw. der Kabinettschef legt fest, welche Mitarbeiter an welchen Tagen in Home-Office arbeiten. Er berücksichtigt dabei, dass die Dienstleistungen des Ministeriums möglichst in vollem Umfang gewährleistet sind.

Der Fachbereich Informatik wird beauftragt, die technischen Möglichkeiten des Fernzugriffs auf Dateien und EDV-Programme soweit wie möglich auszubauen, um einer größtmöglichen Anzahl Mitarbeiter Home-Office zu ermöglichen.

Der Fachbereich Informatik wird ebenfalls beauftragt, die Anwendung Skype für alle Mitarbeiter freizu­schalten und entsprechende Tutorials anzubieten.

Die finanzielle Beteiligung des Ministeriums an den Mobiltelefonkosten werden für die Dauer der Maßnahmen auf alle Mitarbeiter ausgedehnt, die in Home-Office arbeiten.

  1. Interne Arbeitssitzungen und Kontakte

Arbeitssitzungen mit internen und/oder externen Akteuren im Ministerium sind auf dringende Termine zu begrenzen. Darüber hinaus finden keine Arbeitssitzungen mit mehr als 30 Teilnehmern statt. In Zweifelsfällen entscheidet der Fachbereichsleiter bzw. der Kabinettschef über die Durchführung von internen Arbeitssitzungen. Er berücksichtigt dabei, dass die Dienstleistungen des Ministeriums möglichst in vollem Umfang gewährleistet sind.

Sprechstunden für Bürger finden ab sofort ausschließlich telefonisch statt. Dies gilt zum Beispiel für die Bereiche Raumordnung, Energieberatung, BRAWO-Prämien , Kindergeld, Studienbeihilfen und Arbeitsgenehmigungen.

Die Fachbereiche Jugendhilfe und Justizhaus empfangen weiterhin Besucher und führen in begrenztem Umfang Hausbesuche durch. Die Mitarbeiter beachten dabei verstärkt die Hygienevorschriften.

  1. Externe Arbeitssitzungen und Kontakte

Die Teilnahme an externen Arbeitssitzungen ist auf dringende Termine zu beschränken, die entweder im direkten Zusammenhang mit der Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie stehen oder unmittelbar zur Aufrechterhaltung der Dienstleistungen des Ministeriums nötig sind.

In Zweifelsfällen entscheidet der Fachbereichsleiter bzw. der Kabinettschef über die Teilnahme an externen Arbeits­sitzungen. Er berücksichtigt dabei, dass die Dienstleistungen des Ministeriums möglichst in vollem Umfang gewährleistet sind.

  1. Öffentliche Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen sind in den Gebäuden des Ministeriums untersagt. Bereits programmierte öffentliche Veranstaltungen werden abgesagt. Diese Maßnahme gilt für den Europasaal, das Foyer Lüttich, das Medienzentrum, das Kloster Heidberg und das Zentrum Worriken.

  1. Risikogruppen

Die Mitarbeiter, die nach eigener Einschätzung zur einer Risikogruppe gehören, melden sich aus eigener Initiative bei der Kontrollärztin, Frau Dr. Walther.Wenn die Kontrollärztin einschätzt, dass der Mitarbeiter zu einer Risikogruppe gehört, wird dem Mitarbeiter vorrangig die Möglichkeit des Home-Office angeboten. Als Risikogruppen gelten Menschen über 65 Jahren, chronische Kranke und Immunschwache.

  1. Infrastruktur und Reinigung

Der hauswirtschaftliche Dienst wird beauftragt, die Reinigungsanstrengungen weiter zu verstärken und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Reinigung von Türklinken, Handläufen und Aufzugsknöpfen zu legen.

Der Fachbereich Infrastruktur wird beauftragt, an den Empfangstheken für Besucher Maßnahmen zur Erhöhung des Abstands zwischen dem Personal und den Besuchern zu ergreifen.

  1. In Anwendung der Empfehlungen des Nationalen Sicherheitsrates vom 10. März 2020 beschließt die Regierung darüber hinaus, dass öffentliche Veranstaltungen in allen Gemeinschaftsschulen untersagt sind. Dazu gehören auch Elternabende.
  2. Die vorgenannten Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. Juni 2020 und werden je nach aktueller Entwicklung ausgewertet und angepasst.
  3. Die Regierung erinnert mit allem Nachdruck an die geltenden Empfehlungen zur persönlichen Hygiene. Die Berücksichtigung dieser Empfehlungen trägt wesentlich dazu bei, die Ausbreitung der Coronavirus-Epidemie zu verlangsamen. Die wichtigsten Empfehlungen sind:
  • Hände mehrmals am Tag gründlich mit Wasser und Seife waschen;
  • Husten und niesen in die Armbeuge statt in die Hände;
  • Gebotene Distanz zu anderen Menschen halten, weder Händeschütteln noch Wangenkuss zur Begrüßung
  • Türen möglichst mit dem Ellenbogen öffnen und schließen;
  • Räume regelmäßig stoßlüften (5-10 Minuten Fenster groß aufmachen).