Sitzung vom 26. März 2020

Erlass der Regierung zur Zulassung der G.m.b.H. „Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien“ als Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes sowie zur Genehmigung der Satzungen und der Dienstordnung des Verwaltungsrates

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Zulassung der G.m.b.H. „Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien“ als Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes sowie zur Genehmigung der Satzungen und der Dienstordnung des Verwaltungsrates

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Generalversammlung der Nosbau hat am 12. März 2020 getagt und die Spaltung der Gesellschaft beschlossen. Die damit einhergehenden Beschlüsse wurden von der Mitgliedern einstimmig angenommen, bis auf den Beschluss (Nr. 6), der die Gründungsurkunde der neuen Gesellschaft vorsieht, bei dem der Regierungskommissar der Wallonischen Region, der die Anteile der Wallonischen Region vertritt, sich enthalten hat.

Anschließend hat die Generalversammlung der „ÖWOB“ und der „Nos Cités“ getrennt getagt. Dabei hat die Generalversammlung der ÖWOB ihre Statuten einstimmig verabschiedet sowie einstimmig die Verwalter und den Betriebsrevisor (Kommissar) bestellt. Daraufhin hat der Verwaltungsrat getagt und Herrn Denis Barth als Vorsitzenden und Herrn Karl-Heinz Klinkenberg als Vize-Vorsitzenden bestellt. Frau Caroline Langer wurde als Delegierte der täglichen Geschäftsführung vom Verwaltungsrat bezeichnet.

Am 20. Dezember 2020 wurden beim Ministerium elektronisch folgende Unterlagen eingereicht: 

  • Den Bericht des Verwaltungsrates der Nosbau an die Generalversammlung
  • Die Beschlüsse der Generalversammlung der Nosbau zur Spaltung der Gesellschaft
  • Die Bilanz bei der Spaltung Nosbau  
  • Die Satzungen der neuen Gesellschaft ÖWOB
  • Den Beschluss der Generalversammlung zur Gründung der neuen Gesellschaft und zur Bezeichnung der Verwaltungsratsmitglieder mit dem Vermerk des Abstimmungsverhältnisses
  • Die Eröffnungsbilanz
  • Die Dienstordnung des Verwaltungsrates mit den Regeln zur Delegation an die Geschäftsführung und zur Unterschriftendelegation
  • Den durch jeden Verwalter unterzeichneten Ethik- und Deontologiekodex

Die Satzungen, die Beschlüsse der Generalversammlung, des Verwaltungsrates sowie die Dienstordnung und Regeln zur Delegation sowie der Ethik- und Deontologiekodex entsprechen den rechtlichen Vorgaben des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juni 2001 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung der Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes, Artikel 2 und 3, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 12. März 2020 sowie den Vorgaben des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen, zur Gesellschaftsgründung und Anerkennung.

3. Gutachten

Der juristische Dienst hat den Erlassentwurf erstellt, hat aufgrund der aktuellen Lage jedoch nicht mehr die Möglichkeit ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen, Artikel 130, abgeändert durch das Dekret vom 12. Dezember 2019, und 152quinquies, eingefügt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 23. November 2006 und abgeändert durch das Dekret vom 12. Dezember 2019;
  • Erlass der Wallonischen Regierung vom 8. Juni 2001 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung der Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes, Artikel 2 und 3, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 12. März 2020.