Sitzung vom 26. März 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung des Delegierten des Haushaltsministers für die Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes „Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien G.m.b.H.“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Bestellung des Delegierten des Haushaltsministers für die Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes „Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien G.m.b.H.“.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Gesellschaft unterliegt der Aufsicht des für das Wohnungswesen zuständigen Ministers und des Haushaltsministers. Die Aufsicht des Haushaltsministers betrifft alle Entscheidungen, die finanzielle oder haushaltsmäßige Auswirkungen haben.

Die Aufsicht erfolgt mittels eines oder mehrerer Regierungskommissare, die von der Regierung auf Vorschlag des für das Wohnungswesen zuständigen Ministers und des Haushaltsministers bezeichnet werden.

Für jeden Regierungskommissar kann die Regierung einen Stellvertreter bezeichnen, der im Fall einer Verhinderung die Aufgaben des Regierungskommissars wahrnimmt.

Somit muss die Regierung einen Delegierten des Haushaltsministers und einen Delegierten des zuständigen Fachministers für die Wohnungsbaugesellschaft ÖWBO G.m.b.H bestellen.

Herr Joseph Burtscheidt soll zum Delegierten des Haushaltsministers bei der Wohnungsbaugesellschaft ÖWBO G.m.b.H bestellt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei kann aufgrund der Notfallsituation nicht erstellt werden

5. Rechtsgrundlage:

Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen, Artikel 163 §1 Absatz 2, ersetzt durch das Dekret vom 12. Dezember 2019