Sitzung vom 9. April 2020

Zuschuss an das Begleitete Wohnen Ostbelgien VoG – Abrechnung 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Begleitetes Wohnen Ostbelgien VoG (BWO) für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Die Regierung gewährt der VoG BWO nachträglich einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 4.377,72 EUR für das Jahr 2019 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die 6. Staatsreform ist die Deutschsprachige Gemeinschaft seit dem 01.01.2019 für den Bereich Psychiatrie zuständig.

Die Analyse der Jahresabrechnung 2019 des VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgien (BWO) ergab einen Differenzbetrag im Bereich der Zuschüsse der Wohnstrukturen. Dieser Betrag resultiert aus der gestiegenen Anzahl der Belegungstage im Jahre 2019.

Aufgrund der Zahlen der Vorjahre wurde die Anzahl der Belegungstage vertraglich auf 85 Prozent festgelegt. Tatsächlich lag die Anzahl der Belegungstage jedoch bei 86,79 Prozent, wodurch der entstandene Differenzbetrag zu erklären ist.

Die vorgesehenen Zuschüsse lassen es zu, dass der veranschlagte Differenzbetrag zugunsten des BWO ausgezahlt werden kann.

Die VoG BWO ist mit der Begleitung und Unterstützung von Erwachsenen mit stabilisierten psychiatrischen Erkrankungen beauftragt.

Sie bietet für Erwachsene eine Wohnbegleitung (inklusive Aktivation) an, bestehend aus sozialen und tagesstrukturierenden Angeboten. Spezifisch für Erwachsene mit psychiatrischen Erkrankungen bietet die VoG BWO zusätzlich eine ambulante Begleitung und Betreuung im häuslichen Umfeld sowie eine soziale Integration durch den psychiatrischen Begleitdienst an.

Ziel der Begleitung und Betreuung ist es, die höchstmögliche Autonomie der Erwachsenen in der Wohnstruktur bzw. im häuslichen und sozialen Umfeld zu schaffen und/oder soweit es geht aufzubauen und zu erhalten.

Die Bedürfnisse und die Anfragen der Klienten stehen im Vordergrund. Die Begleitung und Betreuung der Klienten erfolgen in Abstimmung mit den Betroffenen. Gemeinsam werden Ziele festgelegt und regelmäßig evaluiert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                           2020

Finanzstelle:                              50.16

Finanzposition:                           33.00

Zuschuss:                              4.377,72

Für das Jahr 2020 wurden Mittel für die VoG Begleitetes Wohnen unter OB 50.16.33.00– in Höhe von 550.000 EUR eingetragen. Im Rahmen des Jahresvertrags 2020 erhält der VoG BWO 543.693,83 EUR. Somit stehen noch 6.306,17 EUR zur Verfügung. Diese können zur Zahlung des Fehlbetrages von 4.377,72 EUR für das Jahr 2019 genutzt werden.

Um die Auszahlung tätigen zu können, wurde ein Addendum für den Jahresvertrag 2019 erstellt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 01. April 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

  • Dekret vom 4. Juni 2007 über die psychiatrischen Pflegewohnheime
  • Königlicher Erlass vom 10. Dezember 1990 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Aufnahmekosten für Personen, die in einem psychiatrischen Pflegewohnheim aufgenommen sind
  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 bezüglich der spezifischen Anerkennungsnormen für psychiatrische Pflegewohnheime
  • Vertrag 2019 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias – Interkommunale Eifel