Sitzung vom 16. April 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Februar 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Februar 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die im Erlass der Regierung vom 11. Februar 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule bezeichneten Personen stehen teilweise nicht mehr zur Verfügung und müssen durch andere Personen ersetzt werden.

Alle Personen wurden auf Empfehlung der Schulinspektion und in Absprache mit ihnen bezeichnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen.