Sitzung vom 7. Mai 2020

Vorentwurf des Dekretes zur dritten Anpassung des Dekretes vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vorentwurf des Dekretes zur dritten Anpassung des Dekretes vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die Dokumente zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

In Vorbereitung auf die Zertifizierung des korrigierten Jahresabschlusses der Hauptverwaltung 2019 durch den Rechnungshof muss der Haushalt 2019 ein drittes Mal angepasst werden.

In Anwendung von Artikel 32 §3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht bei Gehaltskosten, Pensionen, gelegentlichen Prämien und anderen besonderen Zulagen ab dem Zeitpunkt der Verrichtung der Leistung eine Zahlungsverpflichtung. Dies hat zur Folge, dass der Haushalt 2019 der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein drittes Mal angepasst werden muss, da die veranschlagten Kredite zur Verbuchung der Familienleistungen sowie der Gehaltskosten von Regierung, Ministerium und Unterrichtswesen nicht ausreichen.

Darüber hinaus mussten Verschiebungen in folgende Programme vorgenommen werden, um vorliegende Rechnungen dem richtigen Haushaltsjahr zuordnen zu können:

  • 20.01 – Gemeinschaftsinfrastrukturen: 2.000 Euro
  • 30.11 – Pädagogik: 53.000 Euro
  • 30.12 – Schülerbeförderung: 100.000 Euro

In Summe haben diese Anpassungen hat jedoch keinen Einfluss auf das Ex-Ante Haushaltsergebnis 2019, da diese zusätzlichen Mittel durch Minderausgaben kompensiert werden können.

Eine größere Anpassung muss im Programm 50.21 – Wohnungswesen und Energie vorgenommen werden. Hier waren ursprünglich 39.821.000 Euro zur Tilgung der Schulden bei der SWL und dem CRAC vorgesehen. Aufgrund verschiedener Entwicklungen, die zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung nicht absehbar waren, muss das Programm um 1.893.000 erhöht und gleichzeitig die Aufteilung der EWK angepasst werden. Die fehlenden Mittel können über Minderungen anderer Zuweisungen aufgefangen werden. Da nun aber ein Großteil der Ausgaben über eine normneutrale Zuweisung (81.12) zu verbuchen ist, verbessert sich das Ex-Ante Ergebnis um 25.820.000 Euro.

Darüber hinaus werden die Tabellen der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen bei den Diensten mit getrennter Geschäftsführung aufgrund der vorgenommenen dritten Haushaltsanpassung des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung „Service und Logistik“ angepasst.

Damit der Rechnungshof bereits im Vorfeld der Zertifizierung über diese Informationen verfügt, soll dieser Vorentwurf bereits zum jetzigen Zeitpunkt übermittelt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019