Sitzung vom 4. Juni 2020

Stand der Diskussionen zur neuen Interreg-VI Förderperiode in der Euregio Maas-Rhein und in der Großregion und Genehmigung der Prioritäten der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Förderperiode 2021-2027

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt die Informationen zum Stand der Diskussionen zur neuen Interreg VI-Förderperiode in der Euregio Maas-Rhein und in der Großregion zur Kenntnis und heißt die Prioritäten der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Förderperiode 2021-2027 gut.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die aktuelle Interreg-Förderperiode 2014-2020 neigt sich dem Ende zu und die verschiedenen Programme haben bereits mit den Verhandlungen für das kommende Interreg VI-Programm begonnen.

Auch in den Interreg-Programmen der Großregion und der Euregio-Maas-Rhein, in denen die Deutschsprachige Gemeinschaft vertreten ist, wurden bereits entsprechende Arbeitsgruppen bestehend aus Vertretern der einzelnen Programmpartner eingesetzt.

Bei der Erarbeitung des künftigen Interreg VI-Programmes muss neben der administrativen Funktionalität auch die inhaltliche Ausrichtung für die Förderperiode 2021-2027 festgelegt werden.

Ziel der vorliegenden Note ist es, die Regierung über die inhaltliche Arbeit, die bis dato geleistet wurde, zu informieren sowie die Schwerpunkte für die weiteren Verhandlungen vorzulegen. Hierzu wurden Schwerpunktthemen aus der gemeinschaftspolitischen Erklärung der Regierung von September 2019 sowie der aktuellen Version des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Deutschsprachigen Gemeinschaft identifiziert und in die Vorgaben der EU-Kommission eingearbeitet. Darüber hinaus wurden im April 2020 verschiedene Stakeholder auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft anhand eines Fragebogens konsultiert.

Die Rückmeldungen zu diesem Fragebogen in Verbindung mit den bereits herauskristallisierten Schwerpunktthemen wurden in beigefügtem Strategiepapier zusammengetragen.

Die inhaltliche Ausrichtung der neuen Förderprogramme ist selbstverständlich das Ergebnis von Verhandlungen unter allen Programmpartnern, weshalb es keine Garantie gibt, dass die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft definierten Prioritäten in ihrer Gänze in das kommende Interreg VI Programm der Großregion und der Euregio Maas-Rhein einfließen werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Note hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa, Straßburg, den 29.5.2018 COM(2018) 375 final, 2018/0196 (COD)
  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds {SEC(2018) 268 final} - {SWD(2018) 282 final} - {SWD(2018) 283 final}, Straßburg, den 29.5.2018 COM(2018) 372 final, 2018/0197 (COD)
  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) {SEC(2018) 268 final} - {SWD(2018) 282 final} - {SWD(2018) 283 final}, Straßburg, den 29.5.2018 COM(2018) 374 final 2018/0199 (COD)