Sitzung vom 10. Dezember 2020

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die VoG Sonnenschein, Vons 1, 4720 La Calamine NN: 0443.347.507

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Einkommensteuergesetzbuches 1992 der VoG Sonnenschein, Kelmis für die Jahre 2020 bis 2025 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugsfähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanz-minister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einer dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Vor dem Hintergrund, dass die Anerkennung der VoG „Sonnenschein“ zur Ausstellung von abzugsfähigen Spendenquittungen zum 31.12.2019 auslief, reichte die Einrichtung am 18. September 2019 einen Antrag auf Verlängerung der Spendenabzugsfähigkeit für die Jahre 2020-2025 beim Föderalen öffentlichen Dienst Finanzen ein.

Die VoG Sonnenschein ermöglicht die notwendige finanzielle und strukturelle Hilfe, um die Lebensqualität der Nutznießer, der durch die „Interkommunalen INAGO “ organisierten Dienstleistungen, zu verbessern. Auch unterstützt die VoG die Patienten der Palliativstation im Pflegezentrum St. Joseph. Die VoG finanziert u.a. Einrichtungsgegenstände und stellt Material zur Verfügung, soweit dies nicht über die öffentliche Hand möglich ist. Zudem organisiert die VoG im Laufe eines Jahres eine Reihe von Aktivitäten und Veranstaltungen, z.B. Ausflüge, Hausfeste zu hohen Feiertagen.

Die Tätigkeit der VoG Sonnenschein entspricht der Dienstleistungen mit denen Patienten, die eine begrenzte Lebenserwartung haben, unterstützt werden.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 17. September 2019 ist der Antrag formal in Ordnung.

Die vorherige Anerkennung läuft zum 31.12.2019 aus. Wir schlagen eine Anerkennung für die Jahre 2020 bis 2025 vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.