Sitzung vom 10. Dezember 2020

Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)“ für das Jahr 2020.sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 9. Januar 2020 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) für das Jahr 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG ASL, Klosterstraße 3 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 237.392,61 EUR für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung ist aktiv im Bereich der Aufklärung, der Prävention und der Beratung bei Suchtgefahren. In diesem Rahmen sollen Wege zur Lebensbewältigung und gesunder Lebensqualität ohne Drogen in verschiedenen Lebensmilieus aufgezeigt und gefördert werden. Die von der ASL abgedeckten Suchtthematiken sind Tabak, Alkohol, Drogen, Internet/ neue Medien und Medikamente. Die ASL betreutet Nutznießer aller Altersklassen und wirkt auch in den verschiedenen Settings mit.

Im Rahmen des Vertrages 2020 wurde der Zuschuss in Höhe von 236.640,57 EUR festgelegt. Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die VoG ASL einen Zuschuss in Höhe von

  • Ein Betrag in Höhe von 148.616,37 EUR für die Schwerpunktaktivitäten „Gesundheitskompetenz“ und „Suchtprävention“, die im Rahmen des Konzeptes zur Gesundheitsförderung für die Jahre 2020 und 2024 festgelegt sind;
  • Ein Betrag in Höhe von 80.024,20 EUR für die Themenfelder, die von der Organisation innerhalb des Konzeptes zur Gesundheitsförderung auf Basis von Bedürfnissen und Anfragen der Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft selbst definiert werden können;
  • Hinzu kommt noch ein Betrag in Höhe von 8.000,00 EUR als Ko-Finanzierung der Overhead-Kosten des Interreg-Projekts zur „subjektiven Beurteilung des schädlichen Gebrauchs des Konsums von Schlafmitteln in Kontrast mit objektiven Begebenheiten“ in Zusammenarbeit mit dem Projektträger euPrevent SNA.

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag 2020 werden folgende zusätzliche Kosten (752,04 EUR) mit aufgenommen:

  • Ein Betrag in Höhe von 752,04 EUR für die Nachzahlung von 752,04 EUR für die Anpassung der Gehälter in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Demzufolge erhält die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 einen Zuschuss in Höhe von 237.392,61 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                            2020

Finanzstelle:                              50.16

Finanzposition:                           33.00

Zuschuss:                                237.392,61

 

Im Rahmen des Haushaltes 2020 wird für die VoG ASL auf dem Haushaltsartikel OB 50, Programm 16, Zuweisung 33.00 ein Zuschuss in Höhe von 237.392,61 EUR vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 03. Dezember 2014 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG ASL für das Jahr 2020.
  • Addendum zum Rahmenabkommen vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2020-2024