Sitzung vom 23. Dezember 2020

Addendum 1 zum Vertrag vom 23. Januar 2020, der die Zuschussbedingungen und die Modalitäten regelt, unter denen die VoG Beratungs- und Therapiezentrum ihre Aufgaben, die im Rahmen des Königlichen Erlasses vom 20. März 1975 festgelegt sind, erfüllt sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Januar 2020 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum 1 zum Vertrag vom 23. Januar 2020 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regierung genehmigt die Abänderung des Regierungserlasses vom 23. Januar 2020 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Regierung gewährt der VoG Beratungs- und Therapiezentrum, Vervierser Straße 14 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 1.992.997,25 EUR für das Jahr 2020.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Beratungs- und Therapiezentrum entstand zum 1. Januar 2018 aus einer Fusion der Dienste der VoG SPZ und der VoG KiTZ.

In 2020 wurde wie in den Jahren 2018 und 2019 ein Jahresvertrag mit der VoG BTZ abgeschlossen. Der Vertrag beschreibt die Aufgaben, die das BTZ erfüllen muss und definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Aufgaben:

Die VoG BTZ bietet eine allgemeine multidisziplinäre Begleitung und eine erweiterte multidisziplinäre Therapie speziell für Kinder bis 14 Jahre an.

Die Angebote beinhalten neben den psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten auch pädagogische, ergotherapeutische, logopädische, kinesiotherapeutische, psychomotorische und heilpädagogische Dienstleistungen und Therapien. Zu den Aufgaben zählen: Erstberatung, Bilanz, Beratung, Therapie, Netzwerkarbeit, Opferhilfe, Begleitung von Straftätern, Menschen mit Autismus oder Hörschädigung.

Zuschuss 2020:

Im Rahmen des Vertrages vom 23. Januar 2020 wurde der Zuschuss in Höhe von 1.935.697,50 EUR festgelegt.

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag vom 23. Januar 2020 wird der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2020:

  • zu dem Jahreszuschuss in Höhe von 1.935.697,50 EUR
  • ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 7.299,75 EUR gewährt im Rahmen der Erhöhung der Gehaltstabellen
  • und ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 50.000,00 EUR für entstandene Zusatzkosten (Arbeitsplatzanpassungen, Hygienemaßnahmen) und zur Kompensation der Einkommensausfälle durch fehlende Klientenbeteiligungen an den Therapien.                                                                                                                             

Der Gesamtschuss beläuft sich somit auf 1.992.997,25 EUR für das Jahr 2020. Der Zuschuss wird mit dem Addendum um 57.299,75 EUR erhöht.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                            2020

Finanzstelle:                              50.16

Finanzposition:                           33.00

Zuschuss:                                  1.992.997,25 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 104, §1 und Artikel 57, so wie es abgeändert wurde;
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020;
  • Königlicher Erlass vom 20. März 1975 über die Zulassung und Bezuschussung der Dienste für geistige Gesundheit, so wie er abgeändert wurde;
  • Dekret vom 29. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, so wie es abgeändert wurde;
  • Dekret vom 26. September 2016 über die Opferhilfe und die spezialisierte Opferhilfe;
  • Programmdekret vom 10. Dezember 2020, Artikel 101
  • Krisendekret II vom 27. April 2020, Artikel 4
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Vertrag vom 23. Januar 2020 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2020.
  • Addendum 1 zum Vertrag vom 23. Januar 2020 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2020;