Sitzung vom 7. Januar 2021

Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2020 sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Januar 2020 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien einen Zuschuss in Höhe von 363.633,12 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen des Vertrages vom 27. Januar 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien wurde ein Zuschuss i. H. von 361.114,22 EUR für das Jahr 2020 gewährt, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

Zuschuss für Personal/-Funktionskosten

338.114,22 EUR

Personalbezogener Zuschuss für Karriereende 2020

23.000,00 EUR

Total 2020

361.114,22 EUR

 

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag 2020 werden folgende zusätzliche Beträge mit aufgenommen:

  • Ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 1638,90 EUR im Rahmen der Erhöhung der Gehaltstabellen
  • Ein zusätzlicher Zuschuss von 880,00 EUR für das Projekt zur Unterstützung bei der Bewältigung der psychosozialen Folgen der Corona-Krise

Demzufolge erhält die VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 einen maximalen Zuschuss i. H. von 363.633,12 EUR.

Die Auszahlung erfolgt nach den in Kapitel 6 angepassten Modalitäten des Addendums zum Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Palliativpflegeverband Ostbelgien“ für das Jahr 2020.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                            2020

Finanzstelle:                              50.17

Finanzposition:                           33.00

Zuschuss:                                  363.633,12 EUR

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2016, so wie es abgeändert wurde.
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde.
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Gesetz über die Palliativpflege vom 14. Juni 2002.
  • Krisendekret 2020 vom 6. April 2020
  • Aufgrund des Programmdekretes 2020 vom 10. Dezember 2020
  • Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2020.