Sitzung vom 7. Januar 2021

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2021 an das Öffentliche Sozialhilfezentrum Eupen für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik einen Zuschuss in Höhe von 2.647.000 EUR für das Jahr 2021 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekrets der Jugendhilfe wurde das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik, nachfolgend Mosaik-Zentrum genannt, gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Mosaik-Zentrum für die Jahre 2021-2024 abgeschlossen.

Zu den Basisaufgaben des Mosaik-Zentrums gehören:

  • die stationäre Betreuung von Jugendlichen in einer Lebens- und Wohngruppe;
  • die stationäre Betreuung von minderjährigen Elternteilen;
  • die Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen;
  • die Arbeit mit den Eltern der im Mosaik-Zentrum stationär betreuten Jugendlichen;
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen in Trainingswohnungen;
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen und ihren Familien;
  • die Organisation und Umsetzung von begleiteten Besuchskontakten

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                            2021

Finanzstelle:                                50.14

Finanzposition:                           43.21

Zuschuss:                                   2.647.000,- EUR

 

Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2021 beträgt 2.647.000,- EUR. Der Gesamtzuschuss wird zu 100 % als zwölftel im Jahr 2021 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 220.583,- EUR für die Monate Januar bis November 2021 und auf 220.587,- EUR für den Monat Dezember 2021.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;
  • Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik.