Sitzung vom 7. Januar 2021

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2021 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2021 an die VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt der VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien einen Zuschuss in Höhe von 369.718,10 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Zuschuss in Höhe von 369.718,10 EUR für das Jahr 2021 setzt sich wie folgt zusammen:

Zur Durchführung der im vorliegenden Vertrag unter Punkt 2. erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält der PPV im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für das Kalenderjahr 2021 einen maximalen Zuschuss von 348.718,10 EUR. Zusätzlich erhält der PPV einen personalbezogenen Zuschuss für Personalmitglieder, die Anrecht auf Maßnahmen im Rahmen des Karriereendes haben, sowie für die Krankenpfleger, die aktiv mit Klienten arbeiten, eine Prämie für die besondere Berufsqualifikation im Bereich Palliativpflege. Dieser Zuschuss beläuft sich für das Jahr 2021 auf 21.000,00 EUR. Für das Projekt zur Unterstützung der Bewältigung der psychosozialen Folgen der Corona Krise erhält der PPV den Restbetrag der gewährten maximalen Summe von 2.000 EUR. Dieser beläuft sich nach Abzug der ersten Auszahlung von 880,00 EUR im Jahr 2020 auf 1.120,00 EUR für das Jahr 2021.

 

Aufgabenbezogener Zuschuss

348.718,10

Personalzuschuss

21.000,00

Projekt Psychosoziale Begleitung

1.120,00

Total 2021

369.718,10

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                2021

Finanzstelle:                  50.17

Finanzposition:              33.00

Zuschuss:       369.718,10 EUR

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2016, so wie es abgeändert wurde.
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde.
  • Dekret vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021.
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Gesetz über die Palliativpflege vom 14. Juni 2002.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2021