Sitzung vom 21. Januar 2021

Bestellung von Sabine Herzet als Nachfolgerin von Robert Nelles in verschiedenen Gremien

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Frau Sabine Herzet ab dem 1. Februar 2021 in ihrer Funktion als geschäftsführende Direktorin des Arbeitsamtes als Beobachterin in den Verwaltungsrat des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA), als effektives Mitglied im ESF-Begleitausschuss und in die Lenkungsgruppe Standortentwicklung.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 1. Februar 2021 wird Frau Sabine Herzet die Nachfolge von Herrn Robert Nelles als geschäftsführende Direktorin des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernehmen.

Frau Herzet wird mit dem vorliegendem Regierungsbeschluss in folgende Gremien bestellt:

  • Beobachterin im Verwaltungsrat des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA);
  • effektives Mitglied im ESF-Begleitausschuss;
  • Lenkungsgruppe Standortentwicklung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • - Erlass der Regierung vom 19. November 2020 zur Zulassung zur Probezeit von Frau Sabine Herzet als Geschäftsführender Direktor im Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.