Sitzung vom 28. Januar 2021

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Marienheim sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2021 an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Marienheim.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zu den Angeboten des Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Marienheim für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Marienheim einen globalen Zuschuss in Höhe von 4.982.701,76 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2021 ist ein weiteres Übergangsjahr, in dem die Weichen gestellt werden, die dekretal bis 2028 festgelegten Unterstützungskapazität von 82 % für die erhöhte Unterstützungskategorie, 13 % für die geringe Unterstützungskategorie und 5 % bis 2022 für die Kurzaufenthalte zu erreichen. Dies geschieht mit dem langfristigen Ziel vermehrt Senioren mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in die WPZS einziehen zu lassen und für die Senioren mit geringem Unterstützungsbedarf das Schaffen von alternativen Wohnformen zu fördern. Die Anzahl Plätze in der erhöhten Unterstützungskategorie und in den Kurzaufenthalten nimmt zu und die Anzahl Plätze in der geringen Unterstützungskategorie nimmt proportional ab. Die Verschiebung der Plätze zur erhöhten Unterstützungskategorie hat zur Folge, dass die „Pflegelast“ ebenfalls steigt und somit auch das Personalkader, insbesondere die Pflegekräfte und die Paramediziner.

Gleichzeitig wird die Finanzierung aller Wohn- und Pflegezentren harmonisiert.

Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sollen am Ende der Übergangsperiode im Jahr 2028 eine gleiche Finanzierung für eine gleiche Leistung erhalten. Dies hat zur Folge, dass die Tagespauschalen kontinuierlich angeglichen werden.

Beide Elemente - die Entwicklung der Unterstützungskapazität und die Harmonisierung der Tagespauschalen – führen dazu, dass der bewohnerbezogene Zuschuss über die von der Regierung festgelegten 1,25 % erhöht wird.

Der Personalkader wird bis zur Verabschiedung eines Ausführungserlasses weiterhin auf Grundlage der LIKIV-Normen definiert.

Um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft abzufedern, wurde die Regierung mit Artikel 4 des Krisendekretes 2020 vom 6. April 2020 dazu ermächtigt, die im Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter Punkt 1.1 vorgesehene Erhöhung der Gehaltstabellen in den Jahren 2022 bis 2024 bereits im Jahr 2020 vorzunehmen. Der entsprechende Zuschuss ist ab 2021 rekurrent und ist somit in den drei Tagespauschalen 2021 der Einrichtungen integriert worden.

Zur Unterstützung der Bewältigung der psychosozialen Folgen der Corona-Krise bei den Personalmitglieder oder den Bewohner ist ein Projektaufruf gestartet worden. Alle WPZS möchten ein solches Projekt im Jahr 2021 umsetzten. Der Zuschuss ist an die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2021 geknüpft.

Eine detaillierte Tabelle mit der Berechnung der einzelnen Bezuschussungselemente befindet sich in der Anlage.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                            2021

Finanzstelle:                              50.17

Finanzposition:                           33.00

Zuschuss:                     4.982.701,76 €

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 25. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Marienheim für das Jahr 2021 über die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren.