Sitzung vom 11. Februar 2021

Beschäftigungsmaßnahme: Verstärkung der bestehenden Zielgruppenmaßen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung unterstützt die Verstärkung der aktuellen AktiF-Maßnahmen im Rahmen eines Krisendekretes. Gleichzeitig sieht sie jedoch von der Einführung einer gänzlich neuen Zielgruppe für AktiF- und AktiF-Plus Zuschüsse ab.

Die Regierung beschließt, den Wirtschaft- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft und das Parlament in einem Schreiben über die Gründe dieser Entscheidung zu unterrichten. 

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Umsetzung beauftrag.

2. Erläuterungen:

Im Monitoring zu den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie in Ostbelgien verzeichnen wir eine steigende Arbeitslosigkeit. Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben insbesondere jene Menschen, die bereits vor Beginn der Pandemie arbeitslos waren. Auch Menschen mit Vermittlungshemmnissen haben aufgrund des Verdrängungseffektes in Krisenzeiten besonders schlechte Chancen. Diese Menschen werden über eine Verstärkung der bisherigen Maßnahmen zusätzlich gefördert.

Nun stellt sich die Frage, wie darüber hinaus jene Menschen gefördert werden könnten, die nach Beginn der Pandemie ihre Arbeit verloren haben. Eine Option könnte die Definition einer eigenen „Covid-19-Zielgruppe“ sein. Nach interner Analyse und in Rücksprache mit Experten des Arbeitsamtes erscheint diese Option jedoch nicht sinnvoll. Die Gründe:

  • Rund die Hälfte der neuen Arbeitslosen kommt aufgrund ihres Profils (Alter, Qualifikation, Arbeitslosendauer) bereits für die nun verstärkten AktiF-Maßnahmen in Frage.
  • Die Profilanalyse der „neuen Arbeitslosen“ gibt keine Hinweise auf besondere Vermittlungshemmnisse, die nicht bereits über die bisherigen Kriterien abgedeckt wären.
  • Auch eine eindeutige „Sektorenherkunft“ ist bislang bei den „neuen Arbeitslosen“ nicht erkennbar.
  • Eine Förderung von Menschen ohne jedweder Vermittlungshemmnisse verstärkt die Verdrängung derjenigen, die eigentlich über Zielgruppenmaßnahmen gefördert werden sollten.

Wie kann der Arbeitsmarkt zukünftig gestützt werden?

Dank der öffentlichen Fördermaßnahmen sind die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt noch nicht in vollem Umfang erkennbar. In den nächsten Monaten ist jedoch zunehmend mit Entlassungen aufgrund von Konkursen oder Umstrukturierungen zu rechnen.

Voraussichtlich werden einige Branchen auch nach der akuten Pandemie-Phase weiterhin mit gedämpften Auftragslagen kämpfen. Andere Branchen hingegen könnten als Gewinner hervorgehen und Fachkräfte suchen. Hier droht eine Verstärkung des Ungleichgewichtes zwischen den verfügbaren und gefragten Qualifikationsprofilen.

In Reaktion darauf bieten sich zwei Hebel an:

  • zum einen alle Maßnahmen, die Arbeitssuchenden bei einer Neuorientierung auf der Grundlage vorhandener Kompetenzen begleiten,
  • und zum anderen alle Maßnahmen, die Umschulungen und Weiterbildung fördern.

Auf diesen Maßnahmen liegt nun ein besonderer arbeitsmarktpolitischer Fokus.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Krisendekret 2020 (II) vom 27.Arpil 2020 (Artikel 46)