Sitzung vom 25. März 2021

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der autonomen Gemeinderegie Tilia zur Trägerschaft und Verwaltung des Kulturzentrums „Alter Schlachthof“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der autonomen Gemeinderegie Tilia zur Trägerschaft und Verwaltung des Kulturzentrums „Alter Schlachthof“ für den restlichen Förderzeitraum 2022-2024 und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 12 §1 des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung der Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft schließt die Regierung mit dem zu fördernden Kulturzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag gemäß Artikel 105 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Förderzeitraum ab.

Der Geschäftsführungsvertrag zwischen der autonomen Gemeinderegie Tilia und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Trägerschaft und Verwaltung des Kulturzentrums „Alter Schlachthof“ sieht unter Punkt 2 vor, dass während des Begleitausschusses in beiderseitigem Einvernehmen die Modalitäten der Anwendung einzelner Bestimmungen des Geschäftsführungsvertrags festgelegt werden können. Am 16. November 2020 stellte die AGR Tilia einen Antrag auf Erhöhung der Energiekosten sowie der Personalkosten. Auf Grundlage der Anfrage und des Begleitausschusses vom 20. Januar 2021 werden die folgende Anpassung der Kostenstellen und somit auch der Pauschale, die 60% dieser annehmbaren Kosten entspricht, für das Jahr 2022 vorgenommen:

 

Kostenstellen

Höhe der Ausgaben

Unterhalt und Reparaturen          

90.000,00 EUR

Kleinmaterial            

4.000,00 EUR

Miete Material

1.300,00 EUR

Personalkosten Tilia

42.000,00 EUR

Honorar Techniker

44.000,00 EUR

Energie und Wasser                                                    

35.000,00 EUR

Telefonkosten                                                         

2.000,00 EUR

Dienstleistungsvertrag Chudoscnik Sunergia

288.500,00 EUR

Versicherungen

8.000,00 EUR

 Total der Ausgaben                                                                    

514.800,00 EUR

60% der annehmbaren Kosten - Pauschalförderung

308.880,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung der professionellen Kulturzentren erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 43.00. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2022 gezahlt und belaufen sich auf 308.880,00 EUR. Die effektiven Zuschüsse für das Jahr 2023 sind unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 16. März 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Ausführungserlass vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft