Sitzung vom 1. April 2021

Leistungsauftrag über die Jugendinformation im Süden des deutschen Sprachgebiets im Zeitraum 2021-2022

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, die VoG Jugendinformationszentrum Eupen und Umgebung („Infotreff“) ab dem 1. April 2021 mit der Umsetzung der Jugendinformation im Kanton St Vith zu beauftragen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Jugendinformationszentrum des Südens der Deutschsprachigen Gemeinschaft („JIZ“) war bis zum 31. März 2021 mit der Umsetzung der Jugendinformation im Kanton St Vith betraut.

Aufgrund der freiwilligen Auflösung der VoG JIZ und der damit verbundenen Übertragungen der Tätigkeiten an die VoG Infotreff, soll es entsprechend Kapitel 2, Abschnitt 2, Artikel 31 des Programmdekretes vom 10. Dezember 2020 ab dem 1. Juni 2021 nur noch einen Träger der Jugendinformation im deutschen Sprachgebiet geben.

Da im Zuge der Auflösung der VoG JIZ die Übertragung des Personals an die VoG Infotreff bereits zum 1. April 2021 erfolgt ist und der Leistungsauftrag mit der VoG JIZ zum 31. März 2021 endete, tritt Artikel 129, Punkt 4 des Programmdekrets vom 10. Dezember 2020 zum 1. April 2021 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Übertragung der Tätigkeiten des JIZ an den Infotreff entstehen keine zusätzlichen Kosten.

4. Gutachten:

Nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Programmdekret vom 10. Dezember 2020, Kapitel 2, Abschnitt 2, Artikel 31-39.