Sitzung vom 1. April 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Vertretung der freien Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes (FGÖD/CGSL) im Verwaltungsrat des IAWM ist seit Jahren vakant.

Am 23. November 2020 ließ uns die freie Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes eine doppelte Kandidatenliste gemäß Artikel 18 §1 des Dekrets vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zukommen.

Frau Dominique Rutté wird als ihre Vertretung im Verwaltungsrat des IAWM bestellt.

Künftig gehören fünf weibliche und zwölf männliche stimmberechtigte Mitglieder dem Verwaltungsrat des IAWM an.

Die Abänderung tritt am Tag der Verabschiedung des vorliegenden Erlasses in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom
10. März 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen