Sitzung vom 8. April 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Hausunterrichtskommission

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Hausunterrichtskommission.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Artikel 93.49 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juni 2016, wird eine Hausunterrichtskommission geschaffen.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung eine Hausunterrichtskommission eingesetzt, die mit den Anhörungen der Schulinspektion und der Erziehungsberechtigten beauftragt wird.

Aufgrund personeller Veränderungen im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft und im Zentrum für gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (KALEIDO) ist eine Abänderung des vorliegenden Erlasses notwendig.

Als Sekretärin der Hausunterrichtskommission wird Frau Céline Nober anstelle von Herrn Gerhard Treinen bestellt.

Als Ersatzmitglied der Hausunterrichtskommission mit beratender Stimme wird Herr Nicolas Watroba anstelle von Herrn Lino Pankert bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
29. März 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen