LIMOSA

Seit dem 1. April 2007. müssen ausländische Arbeitnehmer, Selbstständige und Praktikanten ihre Tätigkeit in Belgien den Behörden im Voraus melden.

Sie sind ein ausländisches Unternehmen, eine ausländische Organisation oder ein ausländischer Selbständiger und Sie möchten jemand in Belgien beschäftigen? Oder möchten Sie sich als Selbständiger vorübergehend oder teilweise in Belgien niederlassen? Dann müssen Sie zuerst eine Reihe von Grundbedingungen erfüllen.

Eine Limosa-Meldung muss erfolgen für:

  • alle Arbeitnehmer, Selbstständigen und (selbstständigen) Praktikanten;
  • die vorübergehend oder teilweise nach Belgien arbeiten können,
  • die prinzipiell nicht der belgischen Sozialversicherung unterworfen sind.

Es ist auch möglich, unter bestimmten Bedingungen oder für bestimmte Tätigkeiten von der Limosa-Meldepflicht befreit zu werden, z.B.:

  • Personen, die gelieferte Güter montieren oder zusammen bauen;
  • Personen, die dringende Reparatur- oder Wartungsarbeiten erledigen;
  • Fahrer im internationalen Kraftverkehr;
  • ...

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website in den weiterführenden Links. Oder unter der Nummer +32 2 788 51 57 (Montag – Freitag von 7.00-20.00 Uhr)