Kombinierte Erlaubnis für eine Beschäftigung von mehr als 90 Tagen

Grundsätzlich gilt:

Die Arbeitserlaubnis wird auf Anfrage eines Arbeitgebers erteilt, wenn es nicht möglich ist, unter den Arbeitnehmern auf dem europäischen Arbeitsmarkt einen Arbeitnehmer zu finden, der dazu geeignet ist, mittels einer angemessenen beruflichen Ausbildung, die betreffende Stelle auf befriedigende Weise und binnen einer annehmbaren Frist zu bekleiden.

  • Belgien hat mit dem Herkunftsland des Arbeitnehmers ein internationales Abkommen bzgl. der Beschäftigung von Arbeitnehmern abgeschlossen. Belgien hat ein entsprechendes Abkommen mit Algerien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Marokko, Serbien, Montenegro, Kosovo, Tunesien und der Türkei.
  • Die Arbeitserlaubnis kann für maximal 12 Monate gewährt werden. Sie ist sowohl an den Arbeitgeber als auch an den Beruf gebunden und kann erneuert werden.

Abweichungen:

Um die Arbeitserlaubnis zu erteilen, wird die Arbeitsmarktsituation nicht berücksichtigt, wenn es sich um folgende Arbeitnehmer handelt:

  • hochqualifiziertes Personal
  1. Bei einer Beschäftigung von maximal vier Jahren muss das jährliche Einkommen mindestens 49.830 EUR betragen.
  2. Bei einer unbefristeten Beschäftigung, die nicht im Rahmen einer Entsendung erfolgt, muss das jährliche Einkommen mindestens 83.135 EUR betragen.
  • Direktionspersonal, insofern das jährliche Einkommen mindestens 83.135 EUR beträgt
  • Forscher und Gastprofessoren für eine maximale Beschäftigungsdauer von vier Jahren
  • Fachtechniker, die durch einen Arbeitsvertrag an einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber gebunden bleiben und nach Belgien kommen, um während eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten Montagearbeiten und Inbetriebsetzung oder Reparatur einer im Ausland von ihrem Arbeitgeber hergestellten oder gelieferten Anlage vorzunehmen
  • Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag an einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber gebunden bleiben und an einer spezifischen beruflichen Ausbildung in einer belgischen Firma im Rahmen eines Ausbildungsvertrags teilnehmen, der zu einem zwischen dieser belgischen Firma und einer ausländischen Firma abgeschlossenen Kaufvertrag gehört, insofern die Dauer dieser Ausbildung sechs Monate nicht überschreitet
  • Berufssportler und Trainer, insofern das jährliche Einkommen mindestens 88.320 EUR beträgt
  • Unterhaltungskünstler, insofern das jährliche Einkommen mindestens 41.568 EUR beträgt
  • Ehepartner und Kinder des ausländischen Staatsangehörigen, dessen Aufenthaltsrecht auf die Gültigkeit seiner Arbeitserlaubnis oder seiner Berufskarte begrenzt ist.
  • Personen, die über einen Daueraufenthalt EG in einem anderen EU-Land verfügen, insofern sie in einem Beruf beschäftigt werden sollen, der auf der Liste der kritischen Berufe steht
  • Praktikanten

Wie stelle ich den Antrag?

Seit dem 31. Mai 2021 müssen Sie oder Ihr Bevollmächtigter den Antrag für eine Kombinierte Erlaubnis über die digitale Plattform „Working in Belgium“ einreichen und nicht mehr beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die digitale Plattform sorgt für Vereinfachung und Modernisierung:

  • Arbeitgeber oder ihre Bevollmächtigten können die Dokumente nun rund um die Uhr einreichen.
  • Der Status des Antrags kann jederzeit über die Anwendung abgefragt werden, sodass Sie nicht mehr die zuständige Behörde kontaktieren müssen, um ein Status-Update zu erhalten.

Nachdem die zuständige Region Ihre Akte in Sachen Arbeitserlaubnis bearbeitet hat, wird die Akte automatisch an das Ausländeramt weitergeleitet, das die Bedingungen für die Aufenthaltserlaubnis überprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Kombinierte Erlaubnis erteilt. Sie werden dann automatisch über Ihre eBox über die endgültige Entscheidung informiert.

Um nach Ablauf der Arbeitserlaubnis sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer weiterhin für Sie tätig sein kann, ist die Erneuerung zwei Monate vor Ablauf der laufenden Erlaubnis zu beantragen.

Jeglicher Antrag auf Arbeitserlaubnis, der nicht vollständig ist, falsche Angaben enthält oder nicht den Bestimmungen des Gesetzes sowie dessen Ausführungserlasse entspricht, wird für unzulässig erklärt.