Maßnahmen gegen Sozialdumping im Bausektor

Öffentliche Auftraggeber können aktiv gegen Sozialdumping kämpfen und sich für einen fairen Wettbewerb einsetzen. Hierfür stehen gewisse Instrumente zur Verfügung. Wie diese für öffentliche Bauaufträge aussehen, erfahren Sie hier.

Die Instrumente bestehen aus drei Teilen, die kopiert und integral in die entsprechenden Teile des öffentlichen Lastenheftes eingefügt werden:

  • Teil 1: Klauseln gegen Sozialdumping, die in die entsprechenden Teile des Lastenheftes eingefügt werden können.

    Die Klauseln betreffen folgende Bereiche:

    • Verpflichtungen bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge

    • Asbestsanierungsarbeiten

    • Vergabe an Subunternehmer

    • Wohlergehen und die menschenwürdige Behandlung der Arbeiter

    • Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen

    • systematische Überprüfung der Preise

    • Auftragssprache

    • Sicherheitsmanagementsysteme

    • Limosa Erklärung (L1) und A1 Formular

    • Sozialbetrug melden

    • regelmäßige Baustellensitzungen und Baustellenplanung

    • Sozialklauseln

    • Sanktionen

  • Teil 2: Verpflichtungserklärung des öffentlichen Auftraggebers zur Förderung eines fairen Wettbewerbs und zur Bekämpfung von Sozialdumping, die dem öffentlichen Auftrag als Anlage beigefügt werden. Hiermit verpflichtet sich der öffentliche Auftraggeber, dass er überprüft, ob der Anbieter und die Unternehmen alle vorgeschriebenen Kriterien einhalten.

  • Teil 3: Erklärung der Unternehmer für einen fairen Wettbewerb und gegen Sozialdumping: Diese Erklärung muss von jedem Unternehmer (Auftragnehmer oder Subunternehmen) ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Erklärung enthält Voraussetzungen zu den Arbeitsbedingungen, der Entlohnung und der Beschäftigung.

Diese Werkzeuge sollen die öffentlichen Auftraggeber bei der Erstellung ihrer Lastenhefte unterstützen und Sozialdumping bekämpfen. Sie stehen als Download zur Verfügung. Die französische Fassung finden Sie auf der Internetseite des Wallonischen Ministeriums.