Einen Gesundheitspflegeberuf zulassen

Sie haben eine Zusatzausbildung oder eine Spezialisierung in den Bereichen Krankenpflege, Kinesiotherapie oder Krankenhausapotheke in Belgien absolviert? Dann stellen Sie einen Antrag auf Zulassung dieser Zusatzausbildung oder Spezialisierung.

  • Sie verfügen über eine Berufserlaubnis in Belgien als Krankenpfleger, Kinesiotherapeut oder Krankenhausapotheker
  • Sie haben eine Weiterbildung zur Erlangung einer besonderen Berufsqualifikation (BBQ) oder eines Fachtitels in den Bereichen der Krankenpflege oder Kinesiotherapie absolviert oder

  • Sie möchten Ihre Zulassung als Krankenhausapotheker verlängern

Dazu füllen Sie bitte das Antragsformular, welches Sie im Downloadbereich herunterladen können, aus und reichen bitte folgende Dokumente beim Ministerium ein. Parallel dazu erhalten Sie auch die Möglichkeit über einen weiterführenden Link einen Antrag einzureichen und die Dokumente digital hochzuladen.

  1. tabellarischer Lebenslauf
  2. Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  3. Kopie des Abschluss der Aus- und Weiterbildung inklusive der Angabe der Weiterbildungsstunden (bei Antrag auf BBQ oder Fachtitel ist das die Kopie der Grundausbildung sowie die Kopie der abgeschlossenen Weiterbildung)
  4. Arbeitszeugnisse bei Beantragung und Verlängerung von BBQ oder Fachtitel

Erst wenn Sie alle Unterlagen einreichen und der Antrag vollständig ist, wird die Akte bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu vier Monaten betragen. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 3 im Antrag.

Beschwerde

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und der Minister entschieden hat, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Ombudsfrau einzulegen. Die Beschwerde ist ohne Formvorgabe zu übermitteln und hat aussetzende Wirkung auf die Klagefrist (60 Tage) vor dem Staatsrat.

Nichtigkeitsklage

Zudem können Sie gegen Rechtshandlungen der Verwaltungsbehörde eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat einreichen. Die unterschriebene Klage hat innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung der Entscheidung per Einschreibebrief  oder online bei der Kanzlei des Staatsrates einzugehen.

Weitere Informationen finden auf der Internetseite des Staatsrates.

Anträge auf Zulassung, Registrierung und Anerkennung sollen in der deutschen Sprache formuliert werden. Ausnahmen stellen französischsprachige Antragsteller, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, dar.