Ein Gesundheitspflegediplom gleichstellen

Sie sind kein EU-Staatsbürger oder verfügen über kein Gesundheitspflegediplom aus einem EU-Mitgliedsstaat? Dann erfahren Sie hier mehr zur Prozedur und den Ansprechpersonen, um eine Berufserlaubnis im Gesundheitspflegebereich zu erhalten.

EU-Bürger ohne EU-Diplom

Drei Jahre Berufserfahrung in einem anderen EU-Land

Dann können Sie einen Antrag einreichen, um Ihr Gesundheitspflegediplom anerkennen zu lassen.

Keine drei Jahre Berufserfahrung in einem anderen EU-Land

Dann wenden Sie sich bitte zuerst an die Kollegen des Fachbereiches Ausbildung und Unterrichtsorganisation und beantragen eine Gleichstellung Ihres Gesundheitspflegediploms. Nachdem Sie Ihre Diplomgleichstellung erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung oder Registrierung (nur bei Pflegehelfern und Sanitäter-Krankenwagenfahrern) Ihres Gesundheitspflegediploms einreichen.

Drittstaatsangehöriger mit EU-Diplom

Dann können Sie einen Antrag einreichen, um Ihr Gesundheitspflegediplom anerkennen zu lassen.

Drittstaatsangehöriger ohne EU-Diplom

Situation 1: 

  • in Belgien aufenthaltsberechtigt
  • übt den Beruf seit mindestens drei Jahren in einem anderen EU-Land aus

Dann können Sie einen Antrag einreichen, um Ihr Gesundheitspflegediplom anerkennen zu lassen.

Situation 2: 

  • in Belgien aufenthaltsberechtigt
  • übt den Beruf noch nicht seit mindestens drei Jahren in einem anderen EU-Land aus

Dann wenden Sie sich bitte zuerst an die Kollegen des Fachbereiches Ausbildung und Unterrichtsorganisation und beantragen eine Gleichstellung Ihres Gesundheitspflegediploms. Nachdem Sie Ihre Diplomgleichstellung erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung oder Registrierung (nur bei Pflegehelfern und Sanitäter-Krankenwagenfahrern) Ihres Gesundheitspflegediploms einreichen.

Situation 3: 

Sie sind noch nicht in Belgien aufenthaltsberechtigt? Dann wenden Sie sich bitte zuerst an die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Ausbildung und Unterrichtsorganisation und beantragen eine Gleichstellung Ihres Gesundheitspflegediploms.

Nachdem Sie die Diplomgleichstellung erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung oder Registrierung (nur bei Pflegehelfern und Sanitäter-Krankenwagenfahrern) Ihres Gesundheitspflegediploms einreichen. 

Antrag einreichen

  • Antragsformular: Sie können Ihren Antrag auf Zulassung oder Registirerung per Formular stellen. Die jeweiligen Formulare finden Sie als Download unter "Mehr zum Thema" auf dieser Seite. 
  • Online-Antrag: Sie können Ihren Antrag aber auch online stellen. Den Link dazu finden Sie ebenfalls unter "Mehr zum Thema".

Voraussetzung für beide Antragsformen ist, dass Sie bereits Ihre Diplomgleichstellung erhalten haben. 

Für alle Berufe, die kein Gesundheitspflegeberuf sind (z.B. Lehrer oder Kinderpfleger), wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ausbildungs- und Unterrichtsorganisation zur Gleichstellung von Studiennachweisen beziehungsweise Diplomen.