So beantragen Sie Ihren Europäischen Berufsausweis

Sie sind EU-Bürger? Sie möchten als Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Kinesiotherapeut in einem anderen EU-Land arbeiten? Wie Sie den entsprechenden elektronischen Europäischen Berufsausweis erhalten, erfahren Sie hier.

Der Europäische Berufsausweis, kurz EBA, ist ein elektronisches Verfahren. Sein Ziel? Den Weg vereinfachen, um europäische Gesundheitsdiplome zwischen den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen.

Wie sieht der Weg zum EBA aus?

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Schritt 1: Sie laden alle relevanten und notwendigen Dokumente über Ihre Berufsqualifikation online hoch. Wo? Auf der Internetseite "Your Europe" der Europäischen Kommission.

Schritt 2: Zunächst prüft die zuständige Behörde Ihres Herkunftstaats die Unterlagen auf Vollständigkeit, Echtheit und Gültigkeit. Sind die drei erwähnten Kriterien erfüllt, geht der Antrag elektronisch an den Staat, in dem Sie sich in der Zukunft niederlassen möchten.

Schritt 3: Die zuständige Behörde im Aufnahmestaat greift über die elektronische Datenbank auf Ihre Dokumente zu. Sie überprüft, ob Ihr(e) Diplom(e) aufgrund Ihrer Qualifikationen im Aufnahmemitgliedstaat anerkannt werden können. Bei den Berufsgruppen Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger geschieht das grundsätzlich automatisch. Wenn alles in Ordnung ist, gibt die Behörde grünes Licht und stellt eine Anerkennung aus. Anschließend können Sie über Ihr Konto Ihren Europäischen Berufsausweis in Form eines elektronischen Zertifikats ausdrucken.

Sobald Sie im Aufnahmestaat eventuelle weitere Voraussetzungen wie etwa die Eintragung in die dortige Berufskammer erfüllen, stellt Ihnen der Aufnahmestaat auf Antrag die Berufserlaubnis aus.

Sie möchten keinen Europäischen Berufsausweis beantragen?

Dann informieren Sie sich bitte über die Internetseite der Anerkennung der Gesundheits- und Pflegeberufe, wie Sie einen schriftlichen Antrag einreichen können.

Quick Guide, um einen Europäischen Berufsausweis zu beantragen:

  1. Konto/Profil erstellen auf der Internetseite "Your Europe" der Europäischen Kommission und die notwendigen Dokumente hochladen
  2. Der Herkunftstaat prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, Echtheit und Gültigkeit.
  3. Der Aufnahmestaat prüft die Qualifikation des Diploms und stellt im positiven Fall eine Anerkennung und in der Folge eine Berufserlaubnis aus.