Pflegehelfer

Um in Belgien als Pflegehelfer tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 56 des Gesetzes vom 10. Mai 2015 zur Ausübung der Gesundheitspflegeberufe bei einer Gemeinschaft als Pflegehelfer registriert sein und über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen.

Anschließend dürfen Sie innerhalb eines strukturierten Teams unter der Delegation eines Gesundheits- und Krankenpflegers pflegerische Leistungen ausüben. Die Liste der Tätigkeiten finden Sie im Downloadbereich.

Zudem darf der Pflegehelfer auf freiwilliger Basis weitere fünf Tätigkeiten unter der Delegation eines Gesundheits- und Krankenpflegers ausüben. Diese fünf Tätigkeiten fließen seit dem 1. September 2019 in die jeweiligen Ausbildungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein. Alle Pflegehelfer, die vor dem 1. September 2019 registriert wurden bzw. ihre Ausbildung abgeschlossen haben, müssen eine mindestens 150-stündige Weiterbildung (maximal 75 Std. Praktikum) in den erweiterten Tätigkeiten nachweisen können, um die entsprechenden Tätigkeiten ausüben zu dürfen. Die Liste der fünf erweiterten Tätigkeiten finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Registrierungs- und Anerkennungsformalitäten

Registrierung: Zur Registrierung als Pflegehelfer durch die Deutschsprachige Gemeinschaft muss der Anwärter gemäß dem Königlichen Erlass vom 12. Januar 2006 zur Festlegung der Modalitäten für die Registrierung als Pflegehelfer

  1. über einen Nachweis verfügen, dass er das erste Jahr der Bachelor- oder Brevet-Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger bestanden hat oder
  2. über einen Nachweis verfügen, dass er die Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer und Pflegehelfer der Deutschsprachigen Krankenpflegevereinigung in Belgien (KPVBD) absolviert hat oder
  3. über einen Befähigungsnachweis des siebten Jahres des Sekundarunterrichts in der Studienrichtung "Pflegehelfer" verfügen und

A. über einen Nachweis verfügen, dass er mindestens 150 Stunden Praktikum in der Umgebung eines Patienten in der Altenpflege absolviert hat

Sollten Sie einer Ausbildung in den beiden anderen Gemeinschaften gefolgt sein, wenden Sie sich zur Registrierung bitte an die Behörde der jeweiligen Gemeinschaft.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Pflegehelfer, dürfen Sie wahlweise einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in eine der drei Gemeinschaften einreichen. Zur Seite der Anerkennungsprozedur der Deutschsprachigen Gemeinschaft gelangen Sie in den weiterführenden Links.