Bedingungen

Ihr Antrag wird angenommen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen

den oder die Kreditnehmer allgemein betreffend

  • Sie müssen die in der Hypothekarkrediturkunde eingetragen sein.
  • Sie müssen eine Wohnung während 8 Jahren bewohnen.

Achtung: Der Antrag wird abgelehnt, wenn eine 3. Person, die die Wohnung nicht bewohnt, in der Urkunde vorkommt.

  • Sobald der/die Kreditnehmer die Urkunde unterschreibt/unterschreiben und in den 2 darauffolgenden Jahren, darf der oder dürfen die Kreditnehmer alleine oder gemeinsam keine andere Wohnung ganzheitlich besitzen oder besessen haben oder dessen Nutznießer sein. Eine Ausnahme ist möglich, wenn diese Wohnung als nicht verbesserungsfähig oder als unbewohnbar anerkannt wurde.

die berufliche Situation den oder die Kreditnehmer betreffend

Sobald der/die Kreditnehmer die Urkunde unterschreibt/unterschreiben, kann jeder Kreditnehmer durch eine solche Einkommensausfallversicherung abgedeckt sein, wenn er folgende Bedingungen erfüllt:

  • arbeitsfähig und nicht durch ein medizinisches Attest krankgeschrieben ist, das länger als 3 Monate gültig ist
  • Vollzeit oder mindestens halbtags arbeitet
  • entweder
    • mindestens halbtags mit Beamtenstatus oder im Rahmen eines unbefristeten Vertrages ohne Kündigungsklausel arbeitet (Praktikum oder Probezeit beendet)

    • ernannt ist (Praktikumszeit beendet)

    • mindestens halbtags als im Unterrichtswesen arbeitet, und das bei einem Dienstalter von mindestens 4 Jahren

    • hauptberuflich als Selbständiger arbeitet.

den Hypothekarkredit betreffend

Der Hypothekarkredit muss im 1. Rang sein und muss abgeschlossen werden,

  • um eine neue Wohnung zu bauen oder bauen zu lassen
  • um eine bereits existierende Wohnung zu kaufen

Es ist jedoch auch möglich, im Falle eines Baus, einen Hypothekarkredit 2. Ranges damit abzudecken, insofern der Hypothekarkredit 1. Ranges zum Kauf des Grundstücks genutzt wurde.

Achtung: Der Rückkauf eines vorherig abgeschlossenen Hypothekarkredites ist nicht mit dieser Versicherung abgedeckt.

die Wohnung betreffend

Die Wohnung muss sich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft befinden und ihr Hauptzweck das Wohnen sein.

Der Teil der Wohnung, der für berufliche Zwecke genutzt wird, muss unter 50% der Gesamtfläche liegen.

Einzuhaltende Verpflichtungen

  • Ihre Wohnung während 8 Jahren weder teilweise noch ganzheitlich verkaufen oder vermieten
  • Ihren Hauptwohnsitz in die Wohnung verlegen, für die der Kredit genehmigt wurde:
    • bei einem Kauf: innerhalb von 12 Monaten nach Unterschrift der notariellen Urkunde
    • bei einem Bau: innerhalb von 24 Monaten nach Unterschrift der notariellen Urkunde

Sie können eine Verlängerung von 12 Monaten begründet und vor Ablauf der Frist beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen.

  • zustimmen, dass ein von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Beauftragter kontrolliert, ob Sie die oben genannten Verpflichtungen einhalten