Antrag

Sie erhalten das Infoblatt und die Formulare im Ministerium. Sie können die Dokumente auch hier herunterladen.

Sie erwerben die Wohnung freihändig

Dann schicken Sie die Formulare an die Einrichtung, die die Wohnung verkauft. Diese füllt die Formulare aus und übermittelt sie dem Ministerium.

Wichtig: Der Antrag muss dem Ministerium vorliegen, bevor die Kaufurkunde abgeschlossen wird.

Sie erwerben die Wohnung über Versteigerung

Dann schicken Sie die Formulare ans Ministerium. Der Antrag muss unbedingt innerhalb von sechs Monate, nachdem das Versteigerungsprotokoll entstand, dem Ministerium vorliegen.

Dem Antrag müssen Sie eine Kopie dieses Protokolls beilegen. Am besten senden Sie den Antrag per Einschreiben.

Sie erhalten die Prämie, nachdem die Versteigerung definitiv ist und sobald Ihr Dossier vollständig ist.

Interessante Hinweise

Wenn Sie grünes Licht für eine Erwerbsprämie erhalten, können Sie

  • unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Einregistrierungsgebühren bekommen. Alle damit verbundenen Informationen erhalten Sie beim zuständigen Kassenleiter des Einregistrierungsamtes.
  • eventuell zusätzliche Beihilfen beantragen: Einkommensausfallversicherung, Sozialkredite oder Wohnungsprämien