Mangelhafte Wohnung: Wie einen Antrag stellen?

Unterlagen

Sie laden den Antrag unter Downloads herunter und füllen ihn aus. Zum Antrag gehören auch

  • ein Brief an den Vermieter mit einer Liste der Mängel - hierbei kann Ihnen die Verbraucherschutzzentrale helfen
  • ein Einschreibebescheid der Post

Wenn Ihre Wohnung überbelegt ist, müssen Sie dem Antrag nur den Mietvertrag und eine aktuelle Haushaltszusammensetzung beifügen.

Bericht und Aktionsplan

Wenn Sie Ihren Antrag vollständig abgegeben haben, kommt ein beauftragter Beamte vorbei und erstellt einen Bericht. Darin finden Sie die Klassifizierung Ihrer Wohnung und eine Liste der Mängel.

Nachdem der beauftragte Beamte Ihre Wohnung klassifiziert hat, erhalten Sie als Mieter, der Vermieter, eventuelle weitere Beteiligte und der Bürgermeister diese Einschätzung. Ziel ist, dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden können, um die Wohnung auf Vordermann zu bringen. Diese entsprechen dem Erlass zur Gesundheits- und Wohnverträglichkeit.

Der Bürgermeister entscheidet innerhalb von 3 Monaten, ob

  • Sanierungs-, Umgestaltungs- oder Abrissarbeiten auferlegt werden müssen oder
  • ein Wohnverbot auferlegt muss

Ersatzwohnung

Wenn der Bürgermeister ein Wohnverbot verkündet und Sie als Bewohner zwingt, die Wohnung zu verlassen, muss dieses einen Vorschlag für eine Ersatzwohnung erhalten. Dieser Vorschlag muss spätestens zur Räumung vorliegen, wenn die Frist zwischen dem Beschluss des Wohnverbots und der Räumung den Bewohnern nicht erlaubt hat, eine andere Wohnung zu finden.

Wenn der Inhaber die Arbeiten nicht ausführen lässt, ordnet der Bürgermeister sie an. Der Inhaber übernimmt dann verpflichtend die Kosten.

Finanzielle Beihilfen

Nach dem Untersuchungsbericht kann der Eigentümer wie auch der Mieter unter gewissen Bedingungen Beihilfen erhalten. Die Art des Zuschusses hängt vom Zustand der Wohnung ab (Wohnungsprämie, Umzugs- und Mietbeihilfe, …).