Die Provinzen

Das deutsche Sprachgebiet ist Teil der Provinz Lüttich.

Der Föderalstaat Belgien ist in zehn Provinzen unterteilt. Das Gebiet von Brüssel-Hauptstadt gilt als "provinzfrei", d.h. in Brüssel sind die Provinzbefugnisse an andere Organe übertragen worden (Brüsseler Regionalparlament, Gemeinschaftskommissionen, Ministerpräsident ...).

Seit der Entstehung der Gemeinschaften und Regionen haben die Provinzen als Verwaltungsstrukturen an Bedeutung verloren. Sie können Initiativen in allen Bereichen ergreifen, die von provinzialem Interesse sind und nicht unter die Zuständigkeit anderer Behörden fallen.

 

Die Provinzen

Die Provinzen der Wallonischen Region sind:
Lüttich, Namür, Luxemburg, Hennegau und Wallonisch-Brabant,

Die Provinzen in der Flämischen Region sind:
Flämisch-Brabant, Westflandern, Ostflandern, Antwerpen und Limburg.

Der Provinzialrat

  • ist die parlamentarische Versammlung der Provinz,
  • wird alle sechs Jahre gewählt,
  • hat in der Wallonischen Region je nach Einwohnerzahl der Provinz zwischen 31 und 56 Mitglieder,
  • entscheidet über sämtliche Angelegenheiten, die für die Provinz von Belang sind: Verordnungen für innere Verwaltung, Subventionsverordnungen, Polizeiverordnungen, Provinzhaushalt, Erhebung von Provinzsteuern, ...

Das Provinzkollegium

  • ist das Exekutivorgan der Provinz und führt die Beschlüsse des Provinzialrates aus,
  • zählt in der Wallonischen Region je nach Einwohnerzahl der Provinz höchstens vier oder fünf Mitglieder, die aus der Mitte des Provinzialrats gewählt werden,
  • entscheidet über alle Aufgaben der täglichen Provinzverwaltung,
  • urteilt über Streitigkeiten bezüglich Gemeinderatswahlen und über Beschwerden gegen Steuern der Gemeinden und Provinzen,
  • erstellt Gutachten für höhere Verwaltungsebenen.

Der Provinzgouverneur

  • wird durch die Regionalregierung ernannt;
  • erfüllt einerseits eine provinziale Aufgabe: Er wohnt als nicht stimmberechtigtes Mitglied den Versammlungen des Provinzialrates und des Provinzialkollegiums bei;
  • ist andererseits ein Beamter der Föderalregierung und mit der Ausführung von föderalen, gemeinschaftlichen und regionalen Gesetzesnormen beauftragt;
  • ist mit der Wahrung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit von Personen und Gütern innerhalb der Provinz befasst.