Beirat für Familien- und Generationenfragen

Der Beirat für Familien- und Generationenfragen trägt anhand von Gutachten, Handlungsvorschlägen und eigenen Aktionen dazu bei, die Familien- und Generationenpolitik in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu verbessern. Er wurde im Jahr 2008 zu diesem Zweck ins Leben gerufen.

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Der Beirat beobachtet und analysiert die Situation der Familien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Seine Lösungsvorschläge und Einschätzungen übermittelt er insbesondere der Regierung. Aber auch direkt bei der Bevölkerung setzt er an. So fördert er beispielsweise die öffentlichen Debatten indem er Foren organisiert und intergenerationelle Projekte auf Gemeindeebene unterstützt. Mit seinen diversen Aktionen strebt der Beirat auch die Stärkung des (größtenteils freiwilligen) Engagements der Bürger an. Die Empfehlungen des Beirates zielen auch darauf ab, die Arbeit der verschiedenen Akteure im Familien- und Generationenbereich optimal aufeinander abzustimmen und so eventuelle Reibungsverluste zu vermeiden und Synergien zu erkennen und zu nutzen.

Zudem sichert der Beirat die Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in überregionalen und internationalen Fachverbänden.

Zusammensetzung

Mindestens vier Mal jährlich tritt der Beirat zusammen. Er besteht aus acht Mitgliedern: Vier davon entsenden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätige Organisationen aus dem Bereich Familien und Generationen. Die anderen vier Mitglieder entsenden verschiedene Gremien der deutschsprachigen Gemeinden, die sich vorwiegend mit dieser Thematik beschäftigen. Die Regierung kann Beauftragte zu den Beratungen entsenden. Diese sind jedoch nicht stimmberechtigt. Ebenso wie eventuell zu Rate gezogene Fachleute.

Der Beirat arbeitet auf eigene Initiative, interveniert aber ebenso auf Bitten der Regierung, des Parlamentes oder der Gemeinden. Das Sekretariat des Beirates für Familien- und Generationenfragen ist im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft angesiedelt.